Zitat:
Original geschrieben von MiThoTyN
und weiterhin das LF 16/12.
DARÜBER HINAUS gibt es NUR im Land Hessen die Modelle HLF 16 und HTLF 16, die gemäß Baurichtlinie Hessen zugelassen und vom Land gefördert werden.
Diese Fahrzeuge bekommen ihr H nur auf Grund einer maschinellen Zugeinrichtung. Ansonsten sind die Fahrzeuge mit einem LF 16/12 bzw einem TLF 16/25 identisch.
Diese Fahrzeuge haben sich alle erledigt, auch in Hessen.
Zitat:
Original geschrieben von MiThoTyN
Wenn die neue Norm ein HLF / HTLF vorsieht, dann ist wohl die Baurichtlinie Hessen auch nicht mehr gültig, oder ?
Genau dieses.