hab den gurt schon gebraucht als absturtzsicherung als wir nen dachabdecken musten wegen nem schwehlbrand in der isolierung die von innen net zugänglich war. (gurt wurde zum sichern benutzt das die kante net erreicht werden konnte net zum auffangen)
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hab den gurt schon gebraucht als absturtzsicherung als wir nen dachabdecken musten wegen nem schwehlbrand in der isolierung die von innen net zugänglich war. (gurt wurde zum sichern benutzt das die kante net erreicht werden konnte net zum auffangen)
HalloliZitat:
Original geschrieben von MiThoTyN
Hey Andi !!
Also normalerweise kann ich mich 100% auf deine fundierten Aussagen verlassen. Aber das kann ich dir nicht so ganz glauben. Es ist doch definitv so, dass der Sicherheitsgurt nicht mehr zur Schutzausrüstung gehört, und demnach auch nicht mehr getragen werden muss, da er eigentlich eh nur als Beilhalter fungiert hat. Zur Eigensicherung beim NotAbseilen, oder als absichtliches "Höhenrettungsgeschirr" war der ja eh nicht zu gebrauchen.
Bei uns kam vor sicher nem halben Jahr schon ein Schreiben, dass die Gurte eben nicht mehr getragen werden müssen. Danach wurden auch bei uns nur noch die AGT-Träger mit den Restbeständen ausgerüstet. Die weitere Planung sieht vor, nur noch 4-6 Gurte im Fahrzeug mitzuführen.
Gruß Joachim
Nun, das schmeichelt mir ..Danke
Es ist doch so, das man hier nur seine eigene Erfahrung, Informationen und Örtlichen Regelungen darstellt.
Von Seiten des Landes Hessen, bzw. der Stadt gibt es derzeit keine Vorschrift oder Erlasse darüber das der Gurt nicht mehr verwendet werden muss. Z.zt. muss er noch eingesetzt, bzw. mitgeführt werden.
Wann man ihn im Einzelfall anwendet bzw. trägt, bleibt dann jedem selbst vor Ort überlassen. Er sollte aber dennoch immer greifbar bleiben!
Zum Thema Abseilen aus großer Höhe sollte jeder eigentlich wissen, das Abseilen mit dem Sciherheitsgurt ist als aller letztes Mittel der Selbstrettung in Erwägung zuziehen !!
Gleiches gilt für einen Sprungretter oder sogar das Sprungtuch .
Und, es z.zt. nicht Vorschrift, das Einsatzfahrzeuge einen Höhensicherungssatz vorhanden haben müssen. Das ist jetzt im kommen, und wird sich zunehmend durchsetzen, sodas der Gurt irgendwann mal ausgedient hat!
MfG
Das sagt wer und steht wo?Zitat:
Original geschrieben von Andreas 53/01
Z.zt. muss er noch eingesetzt, bzw. mitgeführt werden.
Wollen wir es mal Absturzgerätesatz nennen, von Höhensicherungssatz kommen immer ziemlich schnell manche zum Höhenrettungssatz und dieser Bedarf gewaltig Ausbildung.Zitat:
Original geschrieben von Andreas 53/01
Halloli
Und, es z.zt. nicht Vorschrift, das Einsatzfahrzeuge einen Höhensicherungssatz vorhanden haben müssen. Das ist jetzt im kommen, und wird sich zunehmend durchsetzen, sodas der Gurt irgendwann mal ausgedient hat!
MfG
Ich denke nicht das dieser Gerätesatz den Feuerwehrgurt komplett ersetzt.
Hallo!
@Flesch...das sagt unsere Amtsleitung und steht nirgends, genauso das er nicht mehr eingestzt werden muss bzw. er keine PSA mehr sein soll. ( Bei uns jedendfalls )
Sofern der Gurt dann als Sicherungsgerät und nicht zur Selbstrettung mehr eingesetzt wird,
kann man auch auf Bandschlingen zurückgreifen, die
1. wesentlich leichter und einfacher zu verpacken
2. umfangreich in der Anwendung
und
3. wesentlich günstiger sind.
Da würde auch das Prüfen der Gurte wegfallen, die Bandschlingen schmeisst nach dem unbrauchbar machen einfach weg!
MfG
Dann lohnt ein Blick in die UVV und in die FwDV 7 z.B. Dort ist er nicht mehr unter "PSA" aufgeführt...Zitat:
Original geschrieben von Andreas 53/01
@Flesch...das sagt unsere Amtsleitung und steht nirgends, genauso das er nicht mehr eingestzt werden muss bzw. er keine PSA mehr sein soll. ( Bei uns jedendfalls )
Hallo!
Ja, das streite ich ja nicht ab ...
Aber, solange keine Alternativen gibt ( geben tut es die schon ), bzw. diese auch umgesetzt werden, wird der Gurt zunächst weiter verwendet. Er wird ( bei uns ) auch weiterhin jedem FW-Mann persönlich zugeteilt.
Es wird da Änderungen geben, aber bisher ist noch nix geklärt ( bei uns ).
MfG
Hallo!
Ich bin die nächsten Wochen in Kassel auf der Hess.Feuerwehrschule, und werde dann dort Informationen einholen ... Von dort bekommt man dann eigentlich immer zu allen aktuellen Themen offizielle Stellungnahmen.
MfG
Für was brauchst du noch eine offizielle Stellungnahme?
Der Gurt zählt nicht mehr zur PSA, und das (Not)Abseilen mit dem Gurt verbietet sich eigentlich schon mit logischen Denken (ganz zu schweigen mit dem größten problem beim Abseilen: Wo ist mein festpunkt?)
Luschtigluschtig...das "Land Hessen" muß da auch gar nichts vorschreiben oder erlassen, weil der Gurt von deren Seite überhaupt nicht vorgeschrieben ist(/war(?)).Zitat:
Original geschrieben von Andreas 53/01
Von Seiten des Landes Hessen, bzw. der Stadt gibt es derzeit keine Vorschrift oder Erlasse darüber das der Gurt nicht mehr verwendet werden muss. Z.zt. muss er noch eingesetzt, bzw. mitgeführt werden.
Wann man ihn im Einzelfall anwendet bzw. trägt, bleibt dann jedem selbst vor Ort überlassen. Er sollte aber dennoch immer greifbar bleiben!
Ebensowenig wie über einer andere, landes- oder bundesweit gültige Vorschrift.
Ist schonmal wunderbar wieveile Antworten`s schon gibt.
Bei uns hat auch noch jeder seinen eigenen Gurt, gab sogar vor vier Jahren komplett neue. Mitnehmen tue ich ihn zu jedem Einsatz. Wenn ich ihn dann auch schonmal anfangs getragen habe, hab ich ihn ganz schnell wieder abgelegt. Weil, eigentlich stört er nur.
Zur Abstürzsicherung gibt auch noch den Feuerwehrsicherheitsknoten. oder einfach ein seil um den Bauch, erfüllt den gleichen Zweck wie der Gurt. Wenn du da reinfällst ist schluss mit lustig. Hat sich schonmal jemand damit abgeseilt? Wir habens im Lehrgang mal aus dem 1. OG gemacht. und ich muß sagen das tut schon fast weh.
Und unter PA stört er noch mehr, weil du den PA gar nicht richtig aufbekommst.
Zudem haben wir an jedem PA eine Tasche mit messer, Schere und Keilen zu türen feststellen.
Fazit: Die gurte hängen im Schrank und dürfen bei jedem Einsatz einmal ins LF und zurück
Hallo!
Ja wir haben uns schon mehrfach damit abgeseilt. 2x Löschgruppen intern und 2x auf Lehrgängen.
Ich muß sagen mit der dicken Nomexjacke kann man sich schon damit abseilen. Nur es gibt kein einheitliches System wie man sich damit abseilt. Das letzte mal haben wir uns auf dem F2 damit am Turm aus dem zweiten OG abgeseit und das ging schon.
Also so schlecht finde ich die Gurte eigentlich nicht.
Gruß
Reissdorf
Also wir haben das vor einem 3/4 Jahr noch inenr ausbildung gemacht abseilen mit dem feuerwehr sicherheits gurt aus ner höhe von 4 metern und ich habe keine probleme festgestellt im ernstfall fals es nötig währe würde ich es sofort und auch aus grösserer höhe machen.
Hallo,
ich habe da mal was bei der Feuerwehr-Unfall-Kasse Niedersachsen gefunden. Vielleicht klärt das ja einige Punkte.
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Feuerwehr-Haltegurte
Information zur neuen Norm DIN 14927 "Feuerwehr-Haltegurt mit Zweidornschnalle und Karabinerhaken mit Multifunktionsöse - Anforderungen, Prüfung"
In den vergangenen Monaten hat die Frage der Zulässigkeit bzw. Nicht-Zulässigkeit des Feuerwehr-Haltegurtes für den Selbstrettungseinsatz zu einer erheblichen Verunsicherung in Feuerwehrkreisen geführt.
Hintergrund: Der Feuerwehr-Haltegurt mit Selbstrettungsöse soll nicht der europäischen "Richtlinie für persönliche Schutzausrüstung" (PSA-Richtlinie) entsprechen und darf deshalb nicht mehr als PSA in Verkehr gebracht werden.
Der zuständige Normenausschuss NA 031-04-03 AA "Persönliche Schutzausrüstungen für die Feuerwehr" konnte in enger Zusammenarbeit mit der Fachgruppe "Feuerwehren-Hilfeleistung" des Bundesverbandes der Unfallkassen nun eine Klärung herbeiführen.
Durch die Umbenennung des Titels der Norm, Änderung des Begriffs "Selbstrettungsöse" in "Multifunktionsöse" und textliche Klarstellungen in der Norm konnte eine PSA-Richtlinienkonformität erreicht werden.
Damit ergibt sich für Feuerwehren die Schlussfolgerung, dass die bisherigen Ausbildungs-grundsätze und Anwendungsoptionen für die Rettung bzw. Selbstrettung in lebensbedrohlichen Notlagen weiterhin gültig bleiben und eine entsprechende Handhabung des Feuerwehr-Haltegurtes nach wie vor gegeben ist.
In Kürze, voraussichtlich August 2005, wird die mit der europäischen PSA-Richtlinie konforme DIN 14927 "Feuerwehr-Haltegurt mit Zweidornschnalle und Karabinerhaken mit Multifunktionsöse - Anforderungen, Prüfung" erscheinen und DIN 14926:2003-06 ersetzen.
Feuerwehr-Sicherheitsgute bzw. Feuerwehr-Haltegurte nach bestehenden bzw. zurückgezogenen Normen oder nach der Technischer Weisung Nr. 16 des Niedersächsischen Innenministeriums können, sofern sie keine Schäden aufweisen, weiterhin verwendet werden, max. bis 20 Jahre nach dem Herstellungsdatum.
Hallo,
der Gurt durfte nicht mehr verkauft werden, weil der Name etwas beinhaltete, wofür der Gurt nicht geprüft ist (und war), nämlich das Selbstretten. Durch die Umbennenung der Öse hat man nun erreicht, daß man ihn wieder verkaufen kann... Dennoch ist er auch weiterhin in keinster Weise zum Abseilen egal in welcher Form geeignet und zugelassen....