Hallo!Zitat:
Original geschrieben von Alex22
genau deswegen weil die gesammte StVO nicht mehr gilt und somit auch nicht mehr der Paragraph 1 der StVO wurde der Absatz 8 in den Paragraphen eingefügt...
Zurück zu Thema ... ich denke auch, daß das Blaulicht und Horn dazu zu mißbrauchen nicht legetim ist, da du in diesem Fall keine hoheitliche Aufgabe hast, zudem werden anderen VT nur zusätzlch verwirrt wenn plötzlich vieleicht von ner anderen Seite nochmal einer mit Blaulicht kommt.
Die StVO gilt immer, lediglich besonderen Umständen zur Folge kann davon abgewichen werden ... Aber nur, wenn s. Abs.8!