Re: Re: Rückenschilddebatte
Zitat:
Original geschrieben von Alex22
Strafbarkeit des Unterlassens???
Sorry das hat nichts mit Rettungsdienst oder RS bzw RA zu tun, jeder der nicht hilft macht sich Strafbar.
Grundsätzlich richtig....aber....
Strafbar wegen Unterlassens macht sich wie du bereits richtig sagtest gemäß §§323c StGB jeder der nicht oder nicht im best möglichen Maße hilft.
Jedoch erhöht sich das Strafmaß erheblich, wenn man dies mit einer besonderen Qualifikation tut und als solche gekennzeichnet ist.
Das ergibt sich aus der sog. Garantenpflicht(§§ 13 I StGB), welche immer auf einem "Vertrag" beruht, welcher aber auch schon besteht, wenn einem Unfallopfer die Hilfeleistung angeboten wird und dieses Angebot angenommen wird (auch stillschweigend bei Bewusstlosigkeit). Aus der Qualifikation in Verbindung mit der Kennzeichnung geht dementsprechend eine höhere Erwartung an die Leistung des Helfers hervor.
Also privat am besten "ohne Werbung" herumlaufen und helfen wo zu helfen ist und alles wird gut......
Gruß
Baumi