Zitat:
Original geschrieben von telemanne
@ funk-nord:
Sicherheitsdienste bewegen sich übrigens nicht auf dünnem Eis, sondern sogar auf sehr dickem Eis. Fällt nun ein Pfefferspray unter das WaffG, muss die Person 18 Jahre alt sein (sind Securitymitarbeiter i.d.R), um damit Umgang haben zu dürfen. Dieser Umgang umfasst den Erwerb, den Besitz und das Führen. Weitere Erlaubnisse (zB Waffenschein) sind NICHT erforderlich.
Gruß!
ich meine ja auch auf öffentlichen veranstaltungen. in hh darf man auch kein ASP tragen der ist verboten