Wir hatten bei uns mal den Fall, dass ein Freigestellter Vater geworden ist. Daraufhin wurde die Freistellung ausgesetzt. Der muss jetzt erstmal weder bei uns weitermachen, noch fürchten einberufen zu werden.
Druckbare Version
Wir hatten bei uns mal den Fall, dass ein Freigestellter Vater geworden ist. Daraufhin wurde die Freistellung ausgesetzt. Der muss jetzt erstmal weder bei uns weitermachen, noch fürchten einberufen zu werden.
Gleiches geht natürlich auch für Auslandsaufenthalte und ähnliches. Aber sowas muss im Vorfeld angekündigt werden und muss genehmigt werden (Ich kenne eigentlich keinen Fall, wo die Genehmigung verweigert wurde).
Genaugenommen muss sogar der Jahresurlaub frühzeitig mitgeteilt werden. Da aber die meisten sowieso einfach ihr Hobby ein wenig ernster nehmen (was ich sehr gut finde) ist sowas aber selten ein Thema.