Das mag ja alles stimmen was Du sagst, finde es auch nicht gerade super.
Aber es ist nunmal ne EU-Richtlinie und an der gibts nix mehr zu rütteln.
Verbaust Du so ein Gerät ohne E1-Zulassung in ein Neufahrzeug (der Hersteller wirds nämlich nicht machen) so erlischt sofort die Betriebserlaubnis des Neufahrzeuges.
Im Falle eines Falles hast Du immer die schlechten Karten, egal was passiert. Den Du fährst mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis.
Damit müssen wir uns abfinden, die Hersteller wirds freuen.
29.12.2004, 09:33
Florian 8
Aber jetzt nochmal, um auch die letzten Klarheiten voll zu beseitigen: mit den Herstellererklärungen von Funktronic und Motorola hab ich doch die Zulassung, oder nicht ? Und das braucht ja dann auch der Fzg Hersteller und dann baut er das ganze ein. Warum muß dann noch soein Kleber drauf den ich theoretisch von jedem neuen Gerät runtermachen kann und auf ein altes drauf. Da ist doch so eine Erklärung mit Seriennummern viel eindeutiger.
Mfg Micha
29.12.2004, 13:25
Christian
Hallo,
die Sache ist die das in dieser Richtlinie wohl drinsteht das nicht nur das Papier zählt sondern auch der Aufkleber. (Du mußt am Auto ja auch eine TÜV Plakette haben, der Prüfbericht alleine reicht nicht aus !).
Wenn das Gerät eine Seriennummer hat die in der Herstellererklärung angegeben ist, kannst Du auch selber einen e1 Aufkleber (drauf achten wo das Gerät geprüft ist...) drauf machen und fertig.