Zitat:
Ja, der Paragraph ist mir durchaus bekannt...
Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden,
die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen.
Soweit ist das klar.
Im
Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen
der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden.
Das IM EINZELFALL wird gerne weggelassen. Und dann ist die Aussage falsch. Ohne diesen Zusatz wird nämlich impliziert, daß zur Rettung von Menschenleben IMMER von den UVV abgewichen werden kann. Und das ist schlicht und einfach falsch.