Zitat:
Original geschrieben von Etienne
Hey Leute!
Diese Frage ist eigentlich ziemlich einfach zu beantworten. Ich transportiere den Patienten mit Sonderrechten, wenn der Patient in einen lebensgefährlichen Zustand befindet. In diesem Fall muss ich auch ein NEF anfordern bzw. mit Notarzt transportieren! Rein theoretisch ist ein Transport mit Sonderrechte/Wegerechte ohne Notarztanforderung völlig unlogisch! Denn, wenn der Patient in Lebensgefahr schwebt brauche ich einen Notarzt bzw. fahre ihm entgegen (oder Ausnahme bin ich vor dem NA im Krankenhaus) oder der Patient ist nicht so schwer erkrankt, brauche keinen Notarzt und somit habe ich auch nicht das Recht Sonderrechte/Wegerechte in Anspruch zu nehmen!