habe zur abschlussprüfung meines Funklehrgangs auch für eine Schweigepflicht unterschreiben müssen, wollt ich nur mal posten, aber is ja egal.
Tobi
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habe zur abschlussprüfung meines Funklehrgangs auch für eine Schweigepflicht unterschreiben müssen, wollt ich nur mal posten, aber is ja egal.
Tobi
@felix000,Zitat:
Original geschrieben von felix000
Das stimmt nicht, also ich hab in unserer Feuerwehr noch nie was davongehört.
DV 810 / 1.4.4
da ist das geregelt, und die gilt auch in BY :-)
mfg Ebi
Also UVV jährlich das is klar. Aber Schweigepflicht gibts hier nicht.Zitat:
Original geschrieben von Backdraft007
Einmal im Jahr hast Du belehrt zu werden und des musst unterschreiben, ebenso wie die Belehrung zur UVV.
Aber in Bayern ist ja bekanntlich alles anders.
Aber in Bayern ist ja bekanntlich alles anders. <-- richtig
FALSCH! Denn auch in Bayern darf man nur ein BOS-Funkgerät bedienen, wenn man eine Einweisung nach TR-BOS hat und diese muss (auch bei uns in Bayern) jährlich wiederholt werden!!! Wenn eine FF diese Einweisung nicht anbietet, verstoßt ihr eben alle gegen die TR-BOS (auch in Bayern!).Zitat:
Original geschrieben von felix000
Also UVV jährlich das is klar. Aber Schweigepflicht gibts hier nicht.
Aber in Bayern ist ja bekanntlich alles anders. <-- richtig
Ich werd mal nachfragen wie des hier gehandhabt wird.
Also ich hab nachgefragt, natürlich besteht die Schweigepflicht auch für uns.
Aber jetzt zurück zum Thema: Scanner orten?
Der Feuerwehrangehörige muss sehr wohl vor Gericht aussagen, hier zählt die Einverständniserklärung des Betroffenen/Geschädigten, da hat der Wehrführer nix zu melden.Zitat:
Original geschrieben von JBM422
Auch nicht ganz korrekt, (in Bayern ist das vielleicht so), soweit ich jedoch informiert bin, macht man nur einmal pro Laufbahn einen Sprechfunkerlehrgang mit. Der jedoch hat mit der Verschwiegenheitspflicht nichts zu tun. Die verschwiegenheitspflicht gilt zum Beispiel auch beim direkt gesprochenem Wort. Dieses darf nicht von einem Feuerwehrangehörigen an die Öffentlichkeit (Presse) weitergegeben werden. Der Feuerwehrangehörige darf ohne Genehmigung der Wehrleiters nicht einmal eine Aussage vor Gericht machen, wenn dieser Fall etwas mit dem Einsatz zu tun hat.
Back to Topic
Hallo,
Für alle Ungläubigen habe ich gerade mal ein paar Messungen gemacht und etwas Fotographiert.
Die Qualität der Fotos ist nicht wirklich gut, aber da meine TV-Karte im Moment spinnt, kann ich trotz am Spektrum Analyzer vorhandenen Video Out nur abfotographieren.
Zur Messung:
Ich habe einfach mal das Frequenzspektrum um 100MHZ +/- 15Mhz auf meinem S.A. sichtbar gemacht, einmal ohne Scanner im Betrieb, sowie jeweils einmal mit den Scannereinstellungen 65MHZ, 75Mhz und 85MHz (glatt). Die Empfangsantenne (des S.A.) stand unmittelbar neben dem Scanner
Dabei kann man sehr schön die (Stör-)Abstrahlung des Scanners erkennen, welche sich (bei meinem Scanner...) 21,4 MHz über der Empfangsfrequenz befindet, je nach einstellung also mitten im Radiobereich!!!
Diese Aussendung ist als unmodulierter Träger im Radio hörbar!!!
die für diesen Versuch verwendeten Geräte sind:
ein Anritsu Spectrum Analyzer MS2601A, ein Scanner Regeancy MX4200e. Als Empfangsantenne für den SA habe ich die original Antenne meines yaesu FT50R HFG´s verwendet.
Das erste bild zeigt die HF-Situation in meinem Zimmer ohne das der Scanner läuft, man kann die Signale der "Starken" Radiosender erkennen (1LIVE, WDR2, WDR4), sowie einige schwächere Radiosender...
BEim zweiten bild ist der Scanner eingeschaltet und empfängt auf der Frequenz 65,0MHz, die Aussendungen des Oszillators sind auf 86,4MHz zu Empfangen (ganz rechts als zusätzlicher Peak zu sehen). Im unmittelbaren Nahbereich sind die Aussendungen stärker als die Radiosender!!!
EDIT: natürlich ganz links... ;-)
Hier das ganze nochmal mit 75MHz, jetzt befindet sich der Peak bereits in der Mitte des Radiobandes...
Hier das ganze nun nochmal mit 85 MHz.
Wie man sehen kann befindet sich der Peak nun ganz rechts und ist erheblich stärker als die Radiosender (warum weiß ich nicht, hängt wohl mit irgendwelchen Bauteiltoleranzen zusammen und ist wohl bei jedem Scanner verschieden...).
Sollte sich der Scanner im Scannbetrieb befinden, so springt dieser Peak immer hin und her...
Wie man sehen kann sendet ein Scanner also tatsächlich, und zwar nicht zu knapp. Technisch ist es auch ohne weiteres möglich dieses Signal anzupeilen, allerdings nur wenn man bereits auf <100m herangekommen ist!!!
Auch hat man mit dieser Peilung nur den Beweis das ein Empfangsgerät in Betrieb war und eine Oszillatorfrequenz von zb 107.835 zu messen war.
Ob das nun aber ein Scanner mit einer ZF von 21,4 MHz war, der auf Kanal 468 (86.435MHz) eingestellt war ist, oder ein 08/15 Radio das mit einer ZF von 10,7 einen Radiosender auf 97,135 MHz empfangen hat weiß man noch nicht.
Um dieses zu beweisen müsste nun eine Hausdurchsuchung vorgenommen werden, alle infragekommenden Geräte (also ALLE EMPFANGS UND SENDEGERÄTE, auch RADIO, TV usw.)beschlagnahmt werden und in einem Labor verglichen werden.
Es ist ja durchaus möglich nachzuweisen welches Gerät es war, da jedes Signal charakteristische Merkmale aufweist auf die ich jetzt nicht näher eingehen will (einfach zu umfangreich, nicht wg. geheimhaltung oder so...), nur ist es halt großer Aufwand dieses so nachzuweisen, dass es bei einem Prozess bestand hätte.
So, jetzt muss man sich überlegen, dass ein Peileinsatz pro Stunde mit 1000 Eur. berechnet wird, eine Messung im HF Labor schnell 500Eur pro Stunde kostet, eine Hausdurchung ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre ist, bei jeder geplanten Hausdurchsuchung jemand vom Ordnungsamt dabeisein muss und ein Richter den Durchsuchungsbefehl ausgestellt haben muss. (kosten,kosten,kosten...)
Ein Scanner stellt nicht unbeding einen Grund für Gefahr im Verzug dar.
Und das ganze dann für vieleicht 500Eur Geldstrafe...(wenn es ein Jugendstrafverfahren ist noch deutlich weniger und der Staat zahlt alle Auslagen...)
Da kann man sich ja überlegen wie wahrscheinlich es ist, das jemand kommt und Peilt... Ich habe jedenfalls noch nie davon gehört, das jemand auf diesen Weg ermittelt wurde, sondern alle aus eigener Doofheit!!!
Auch ist es eigendlich nicht so, dass (schwer)Kriminelle den Pol. Funk abhören, wer ein ding plant, der zieht das durch, das die Pol davon wind bekommt ist mit eingeplant und was hilft es wenn die Durchsage mitgehört wird...
Mit den Abschleppunternehmern denke ich auch das das nicht unbedingt so ist, den zb. bei uns in der Gegend wird nur der angeforderte Abschlepper akzeptiert, jeder der "zufällig" vorbeikommt wird weggeschickt!!!
Bleiben noch die Journalisten und die große Gemeinde der scannenden "Normalbürger"...
Da haben unsere Jungs in grün doch andere Sachen zu tun und selbst wenn man einen Scanner im Auto hat, dann schauen die eigendlich nur genauer hin wenn der Pol ein großes A....loch ist oder viel häufiger wenn der kontrollierte die Klappe gaaannz weit aufreißt... (was wieder eigene doofheit ist, wenn man mit einem auf Pol-Kanäle eingestelltem Scanner im Auto die Pols Beschimpft)
Als ich Anfang des Jahres mal wg. einer allgemeinem VK (wie es immer so schön heißt) angehalten wurde und ich dem pol-Mensch nachdem er meine Papiere hatte und damit zum Streifenwagen gehen wollte, ein FuG13a mit den Worten "Sie können auch gern mein FuG benutzen ;-) " unter die Nase hielt, bekam der nur große Augen sagte dazu aber nur nein danke und damit war gut.
(das Fug hatte ich natürlich aus nachweisbaren Dienstlichen gründen dabei, sonst hätte ich das natürlich nicht gemacht. Ich wollte nur mal die Reaktion testen ;-), war aber selbst ganz überrascht das er dafür keinen nachweis forderte. Ausser meiner Dienstjacke auf dem Rücksitz hatte er nichts gesehen was irgendwie eine Legitimation darstellen könnte...) Nach 5min konnte ich dann weiterfahren...
Gruß
Carsten
Es gibt ja nicht nur die Feuerwehr in der BOS-Welt und im Rettungsdienst ist das so, wie beschrieben. Übrigens hat die Einweisung nach TR-BOS nichts mit der Schweigepflicht für med. Personal zu tun. Diese müssen gesondert erfasst werden.Zitat:
Original geschrieben von JBM422
Auch nicht ganz korrekt, (in Bayern ist das vielleicht so), soweit ich jedoch informiert bin, macht man nur einmal pro Laufbahn einen Sprechfunkerlehrgang mit. Der jedoch hat mit der Verschwiegenheitspflicht nichts zu tun. Die verschwiegenheitspflicht gilt zum Beispiel auch beim direkt gesprochenem Wort. Dieses darf nicht von einem Feuerwehrangehörigen an die Öffentlichkeit (Presse) weitergegeben werden. Der Feuerwehrangehörige darf ohne Genehmigung der Wehrleiters nicht einmal eine Aussage vor Gericht machen, wenn dieser Fall etwas mit dem Einsatz zu tun hat.
Und von der Schweigepflicht (zumindest der med.) kann einen nur der Patient selbst, oder ein Richter entheben.
Vielleicht sollte man zu diesem Thema einen neuen Threat aufmachen?
Hallo Freunde!!
Also mal zum Orten: in jedem Scanner sind schwingende Oszillatoren vorhanden. Diese sind eigentlich kleine Sender, die allerdings an keine Antenne angekoppelt sind. Die Strahlunsleistung ist also recht gering, aber NICHT vernachlässigbar klein. Ob man sie in- sagen wir mal- 10 m Abstand noch orten kann, hängt nicht zuletzt von der Qualität der Antenne und den Empfängern im Peilwagen ab. Theoretisch ist die Ortung aber möglich.
Die Zuordnung aber ist so eine Sache. Nicht alle Scanner haben als Zwischenfrequenz die bekannte 10,7 MHz. Zum Beispiel hat der GRUNDIG Satellit als ZF die 54,5 MHz als 1. ZF. Das heißt, der Oszillator schwingt um exakt diese ZF über oder unter der Empfangsfrequenz.
Wenn man sich jetzt mal die Vielfalt der elektr. Empfänger und die Vielzahl der Oszillatoren vorstellt, so ist es fast unmöglich, zu sagen, ob ein schwingender Oszillator bei 60 MHz nun zu einem Scanner oder zu einem anderen Gerät gehört. Wenn man nun noch die Zahl der Oberwellen und Mischprodukte dazunimmt, wird die Sache kunterbunt!
Ich denke, für einen Scannerhörer sind böse Nachbarn, die die Polizei aus dem Schlafzimmer des Scannerbenutzer hören oder der Scannerbesitzer selbst, der überall erzählt, wie toll sein neuer Scanner die Feuerwehrleitstelle in XY empfangen kann, weit gefährlicher als der Peilwagen der RegTP.
Viele Grüße an alle!
Wolfgang DK3IJ