ich denke schon das es erforderlich ist das KTW`s auch Sonderrechte in Anspruch nehmen können! weil es kann ja auch sein das sich aus einem "normalen" Krankentransport eine für den Patienten lebensbedrohliche Situation ergibt , und dieser dann schnell ins KH muss ....
Ist nur mal so als beispiel gedacht !!
07.05.2002, 09:39
Udo
ich finde ktw´w sollten in der lage sein im notfall auch mit sonderrechten fahren zu können.
Gruß Udo
11.05.2002, 16:08
Holgy
....man könnte dann auch den MTW's der FF die SoRe Anlage abschrauben - oder hat das Fahrzeug einen anderen taktischen Wert als ein KTW?
Also ich bin und bleibe dafür, dass diese Frage mehr als überflüssig ist.
Gruß Holger
23.05.2002, 21:38
Lauschi
Das müsste man nun nur noch den Gesetzgebern erklären. Aber dann kommen die bestimmt auf die Idee, das SoSi an den MTW´s auch abzuschrauben [bzw. aubschrauben zu lassen].......
23.05.2002, 21:53
Holgy
... im Augenblick traue dem alles zu.
23.05.2002, 22:02
Bjoerni
Nabend!
Ich denke mir, daß wir auch Taxi´s mit Blaulicht ausrüsten sollten, dan kann man sich ja wenigstens die teuren Anschaffungen der KTW´s sparen!!!
Bjoerni
15.06.2002, 15:05
STORM
Es ist auf jeden Fall Sinnvoll die SoSi drauf zu lassen! In meinem Landkreis werden KTWs in den SanG des KatS und in der SEG eingesetzt. Das wär unsinn ohne SoSi. Dazu möchte ich noch erwähnen das sogar die Soziale Betreuung des KatS (Feldköche und so) SoSi haben. Dabei bringen sie "nur" das Essen und davon hängen keine Menschenleben ab.
Lasst bloß die Finger von meinen MTWs! :-)
Gruß STORM
26.06.2002, 22:59
AndreasP
@Lauschi
Hallo,
also ich bin dafür das die Warneinrichtungen drauf bleiben, denn bei uns kommt es schon mal vor das ein KTW als RTW fährt, oder das zum KTW-Einsatz mal das NEF geholt wird, und da muß man mal als KTW-Fahrer mit Sondersignal zum Krankenhaus fahren, wenn der Zustand der Patienten kritisch werden sollte, und der Notarzt dabei ist. Also ein dickes JA!!
Mit freundlichen Grüßen
AndreasP
27.06.2002, 13:29
Scanfreak
Moin
Also Leute ich glaub ob ein KTW SoSi Anlagen haben sollte oder nich darüber brauchen wir uns nich unterhalten weil jeder die Antwort kennt!!!!
Beispiel:
Ein KTW is für die SEG zugeordnet und die haben nen Großen Einsatz ja und dann Ohne Blaulicht fahren müßen wenns dringend is naja ich weiß nich
gruß Scanfreak
15.08.2002, 16:31
Fireman Blade2002
Ja die SOSI-Anlage sollte auf jeden Fall beibehalten werden. Bei uns auf der Rettungswache ist es schon zig mal vorgekommen das der KTW als Hintergrund-RTW Eingesetzt worden ist da der normale Retter + Hintergrund-RTW bereits im Einsatz waren. Und er war solange im Hintergrundiest bis mindestens der reguläre HG-RTW wieder im RK-Haus stand.
30.08.2002, 02:22
HvO-19222
Blaulicht am KTW
Wie die meisten hier bin ich auch der Meinung das KTW's die Sondersignale behalten sollten! Mir selbst ist es in der ZIVI-Zeit oft genug passiert das der Funkspruch kam: "Notarztzubringer, Anfahrt mit Sonderrecht" oder "Zur Erstversorgung, für Sie Notfall!" oder auch "Sie sind das einzig verfügbare Fahrzeug, ich habe für Sie einen Notarzteinsatz!"
Es ist auch nicht weg zu denken das möglicherweise die Hilfsfrist bei Notfällen für einen KTW nicht eingehalten werden kann, besonders in Ländlichen Gebieten!
Die Leidtragenden bei solch einem Beschluß sind sowieso immer wir. Da könnte es dann zum Beispiel heißen: "Mein Mann hat einen Herzinfarkt und ihr kommt angefahren wie ein lahmes Taxi!"
Was sage ich dann? "Sorry, darf deswegen auch nur 50 km/h in der Stadt fahren!" ???
Ich find die Dinger müssen unbedingt weiter drauf bleiben!
11.04.2003, 22:08
Aircell
Guden Tach!
Ich find auch, dass das Praktisch ist. Man kann, wie schon erwähnt, die KTW's dann auch anders einsetzen.
26.04.2003, 17:39
Hendrik
Kann ich auch nur zustimmen. Wenn z.B. ein KTW grad in der Nähe von nem VU ist, könnte der schonmal die Erstversorgung durchführen. Aber dazu müsste er erstmal hinkommen, wenn möglicherweise ein Stau vor der Einsatzstelle ist.
27.04.2003, 13:30
76440
könnte - müsste - sollte ...
ist ein KTW ein fahrzeug des öffentlichen RD --> sonderrechtsanlage
ist ein KTW ein fahrzeug eines privaten RD --> solange qualifiziertes personal --> sonderrechtsanlage, ansonsten nicht, da unqualifizierter krankentransport
der krankentransport ist ein bestandteil des rettungsdienstesm, und der name "rettungsdienst" an sich impliziert schon die notwendigkeit einer sonderrechtsanlage. ausnahme ist oben definiert. punkt !! :)
02.06.2003, 22:43
rtw96-84
Guten Abend,
wir sind ja eigentlich so zusehen eine große Hilfsorg. wir haben zwei RTW und einen KTW, bei normalen VU´s fahren bei uns ein RTW und ein KTW mit je drei Mann Besatzung zur Unfallstelle aus. Beide mit Blaulicht und Marthinshorn. Ehrlich gesagt kann ich mir das auch nicht vorstellen, KTW´s die zu Notfällen gerufen werden ohne Sondersingal zu betreiben, die würden ja bei unseren Verkehrsbedinugnen drei Stunden brauchen bis sie an der E-Stelle eintreffen. Okay finde ich wie auch schon erwähnt das man den unqualifizierter Krankentransport ohne Sosi fährt