Ich frage mich ob ihr das FSHG kennt. Da steht doch eindeutig drin das die Stadt/Gemeinde für einen angemessene Feuerwehr sorgen muss. In dem Satz inbegriffen ist die alarmierung. Entweder baut ihr mehr Sirenen oder schafft ein paar Melder an.
Das sollte auch euer Wehrführer oder Stadtbrandinspektor durchsetzen können. Das Gesetz ist auf seiner Seite.
Aber was das mit den 2meter Feststationen auf sich hat wundert mich doch. Wenn eine Feuerwehr im Wachbüro ein fest eingebautes 4meter gerät hat mit eigenem Funkrufnamen und daneben ein 2meter Gerät soll das 2meter Gerät verboten sein ???
Glaub ich nicht.
greetings
der tower