Irrtum, der Betrieb von Handfunkgeräten an ortsfesten Antennen ist genausowenig zulässig...
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Irrtum, der Betrieb von Handfunkgeräten an ortsfesten Antennen ist genausowenig zulässig...
Hy,
hast du eine Quelle dafür, die ich weiterverwenden kann ?
Mfg
Oliver
Also ne 2m Landfunkstelle ist es natürlich auch, wenn man ein 2m HFuG an eine feste Antenne anschließt. Das ist ja klar. Welches FuG nun in die Feststation eingebaut ist oder nicht ist ja Wurscht, Fest ist Fest.Zitat:
nun, es gibt da die Fernmelderichtlinien für den Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst im Lande Hessen.
Da steht drin:
Die Errichtung von festen Landfunkstellen im 2m Bereich wird nicht genehmigt.
Die Frage ist nur, ob so ein Antennenstativ als Feststation gilt.
Ich würde fast behaupten nein. In einem ELW sind ja auch 2m HFug mit externer Antenne eingebaut. Warum sollte dann ein 2m HFuG mit externer Antenne auf nem Stativ verboten sein ?
Gruß Joachim
Hi Oliver,Zitat:
Original geschrieben von CJCS
Hy,
hast du eine Quelle dafür, die ich weiterverwenden kann ?
Mfg
Oliver
das steht hier. Gültig für das Land Hessen:
Hinweise für Beschaffung und Betrieb von Endgeräten im nichtpolizeilichen BOS-Funk
Feststationen sind nur für Feuerwehrhäuser mit mindestens einem Löschzug gemäss FwDV 5 genehmigungsfähig. Es werden hierfür nur Funkanlagen des Typs FuG 10 oder FuG 11b genehmigt. Die wirksame Antennenhöhe ist auf ein Mindestmass zu begrenzen, benachbarte Gemeinden dürfen nicht gestört werden.
Die einsatztaktische Notwendigkeit ist durch den Brandschutzaufsichtsdienst zu bestätigen (bei der Beurteilung der einsatztaktischen Notwendigkeit ist insbesondere zu beachten, dass das 2m-Band grundsätzlich nur dem Einsatzstellenfunkverkehr dient).
Feststationen bedürfen weiterhin der Einzelgenehmigung durch die RegTP !
Anmerkung:
Beim Betrieb von tragbaren Geräten an stationären Antennen handelt es sich fernmelderechtlich um eine Feststation (welche u.a. auch eine Einzelgenehmigung der RegTP erfordert).
Hy,
dann erkläre man mir, wieso im schönen Hessenländle bereits solche Kombinationen unterwegs sind obwohl diese nicht von der FW kommen ?
Ich weis das hört sich jetzt etwas störrisch und uneinsichtig an, aber ich will es halt wissen da ich es ähnlich wie MiThoTyN sehe. ;o)
Ausserdem ist es ja auch nicht verboten ein 2m HFuG in eine Aktivhalterung zu packen und dann die Antenne an eine externe Autoantenne anzuschließen. ;-)
Mfg
Oliver
Hi Oliver,
weil sich nicht Alle an die Richtlinien halten.
Nur, wenn sie ertappt werden gibts halt mordsmäßig Ärger.
Das kann bis zum Einzug der Gerätekomponenten gehen.
Die Frage ist, lohnt sich das ? Nur um vielleicht die Reichweite um 1 km zu erhöhen ?
zu den Aktivhalterungen:
Zitat:
Systeme zur HF-Leistungsverstärkung von Funkanlagen sind nicht zulässig (z.B. entsprechende („aktive“) Ladehalterungen für Handfunkgeräte).
Gruß
Ebi
p.s. Oliver ich schicke dir mal diese vorschriften per email
Hy,
sicherlich lohnt es sich bei einigen Einsatzgebieten eine entsprechende Option einsatzbereit zu halten. Ob ein illegaler Betrieb sich lohnt kann und will ich nicht abschätzen da mir die möglichen Folgen nicht in allen Ausmaßen bekannt sind.
Hmm ok, aktive Ladehalterungen sind nicht genehm aber was ist mit passiven die im Auto verbaut werden und die Antenne des HFuG nach außen geführt wird, da ja im Auto kein oder nur sehr minderwertiger Empfang (wie bereits schon selbst miterlebt).
Ich weis es ist nervig und auch schon weitab vom original Thema, aber es interessiert mich und mit jeder neuen Information tauchen neuen Fragen auf. :-)
Mfg
Oliver
Das interessiert mich aber auch !
@Ebi
Kannst du mir auch mal die Vorschriften schicken ?
Also ich will ja nicht sagen wo, aber ich kenn ne Feuerwehr in meiner Nähe, die haben
A.) 2m HFuG (FuG 11b) mit Hochantenne im FW-Haus
B.) 2m HFuG (FuG 11b) mit externer Antenne aufm ELW 1
C.) 2m HFug (FuG 11b) mit Aktivhalterung im KdoW
Welche der 3 Sachen ist denn nun aus welchen Gründen
verboten bzw. bedarf einer Genehmigung ?
Gruß Joachim
@mithotyn
Hast ne Mail, die dürfte alles beantworten
Gruß
Ebi
Hy,
na ja schön wäre es gewesen, wenn das Dokument alles beantwortet hätte, aber die Option B.) HFuG mit ext. KFZ Antenne ist in diesem Dokument IMHO nicht behandelt.
Des weiteren verweist das Dokument ja in seinem Kopf auf die Regelungen die in den letzten Jahren eingeführt wurden, jedoch benennt es diese nicht klar sondern fast die Regelungen nur grob zusammen. Gibt es genaueres oder muss ich mich da an die nächst höhere Stelle wenden ?
Mir fehlt die Definition einer stationären Antenne, aber danach google ich nochmal. Klar kann ich mir vorstellen das eine Antenne die auf dem Dach einer Unterkunft steht eine stationäre ist, aber eine Antenne auf einem Dreibein die nur im entsprechenden Einsatzgebiet aufgestellt wird ist IMHO nicht stationär. Na ja mal schaun ob es da irgendwo eine Begriffsbestimmung zu gibt.
Mfg
Oliver
A) Verboten weil rechtlich = FeststationZitat:
Original geschrieben von MiThoTyN
Das interessiert mich aber auch !
@Ebi
Kannst du mir auch mal die Vorschriften schicken ?
Also ich will ja nicht sagen wo, aber ich kenn ne Feuerwehr in meiner Nähe, die haben
A.) 2m HFuG (FuG 11b) mit Hochantenne im FW-Haus
B.) 2m HFuG (FuG 11b) mit externer Antenne aufm ELW 1
C.) 2m HFug (FuG 11b) mit Aktivhalterung im KdoW
Welche der 3 Sachen ist denn nun aus welchen Gründen
verboten bzw. bedarf einer Genehmigung ?
Gruß Joachim
B) Erlaubt, ja sogar gefordert weil es nach EMV Richtlinien nicht erlaubt ist ein 2m HFG während der Fahrt im Fahrzeug zu benutzen. Die Antenne darf die Reichweite nicht wesentlich erhöhen. Tut Sie auch nicht, bei 1 Watt HF und sagen wir mal 5m Antennenkabel.
C) Auch Erlaubt siehe ELW, solange die HF nur weitergegeben wird an die externe Antenne und keine (!!!) Erhöhung oder Verstärkung der HF Leistung erfolgt.
Hy,
also nochmal zum rekapitulieren. So lange ich die HF Leistung bei mobilen Geräten durch die Antenne nicht erhöhe kann ich diese auch Absetzen so lange das Gebilde an sich mobil bleibt und nicht auf einer Unterkunft montiert ist ?
Oder mache ich mir die Auslegung der Regeln jetzt wieder zu einfach ?
Mahlzeit
Oliver
Also ich würde mal sagen, dass ein tragbares Handfunkgerät durch den Anschluss an eine externe Antenne den Anspruch
tragbar oder beweglich verliert.
................Beim Betrieb von tragbaren Geräten an stationären Antennen handelt es sich fernmelderechtlich um eine Feststation
Und eine Antenne auf einem Sativ ist in meinen augen eine stationäre Antenne, wenn auch nur vorübergehend.
Gruß
Ebi
Hallo,
die Hessen sind schon komisch irgendwie !
Ich finde so eine 2m Festsation und auch ein festes 4m Gerät in einem Gerätehaus (Stützpunktwehr) für durchaus sinnvoll. Bei uns läuft der Einsatzstellenfunk üner 2m klar, aber auch so Sachen wie Nachschub Ölbindemittel und Getränke laufen stadtintern auf 2m. Bei größeren Einsätzen gibt es eh eine Kanaltrennung, damit die Führung der AGT auf einem eigenen Kanal ablaufen kann. Bei Großveranstaltungen (hier z.B. Radrennen in der Nachbar-Stadt) wird 2m im Relaisbetrieb gefahren (genehmigt durch ZPD für diese Veranstaltung), so wird der 4m Kanal nicht blockiert und jeder kann jeden hören. (Tragbare) 4m Geräte wären auch nicht in ausreichender Zahl vorhanden zumal da viele 2-Mann Trupps zu Fuß unterwegs sind.
Grins :-)Zitat:
Original geschrieben von Christian
Hallo,
die Hessen sind schon komisch irgendwie !
das unterscheidet uns ja von den Bayern . lool
Ebi