mir ist ein Fall bekannt, bei dem ein Fahrzeugführer verurteilt wurde.
Blaulicht stand "angeblich" nicht eingeschaltet auf dem Armaturenbrett.
"Angeblich" leuchtete das Teil durch Sonneneinstrahlung blau :-)
Verkehrsteilnehmer wurde verurteilt wegen Nötigung im Straßenverkehr und Amtsanmassung.
Weitere Details sind mir aber nicht bekannt.
Ebi
13.05.2004, 22:03
löschhund
Kannst dir auch einen blauen Eimer auf's Armaturenbrett stellen, sieht doch sowieso niemand!
17.05.2004, 15:49
moldi
Bevor hier weiterhin jeder sein (mehr oder weniger gefährliches) Halbwissen preis gibt, sollte man sich vielleicht mal erst die StVZO und StVO anschauen und herausfinden, wer was überhaupt darf!
"Etwas" auf´s die Ablage stellen kann durchaus den tatbestand einer OWi erfüllen! Ebenso eine "Anhaltekelle", die auf dem Rücksitz liegt.
Was will man denn eigentlich mit der Leuchte auf der Ablage/Armaturenbrett bezwecken?!
Blaulicht-Gier befriedigen?! Oh mein Gott, nun noch Kids in dem Forum!
In jedem Forum wird diese "darf ich Blualicht dabei haben? Ich nutze es ja auch nicht"-Frage wiederholt gestellt. In keinem Forum wird zu 100% von den ForumsTeilnehmern geklärt, ob man darf oder nciht. Wie auch?!
Sind das Richter?!
Gesetzte und Verordnungen sind das eine: dort steht schwarz auf weiß, was in Ordnung ist, was nicht. Dann gibts Verwaltsungsvorschriften dazu.
Soweit klar?!
Wird man nun kontrolliert, kommts oftmals auf die Ordnungskräfte (absichtlich nicht Polizei geschrieben) an, wie diese handeln und ob sie überhaupt diese OWi ahnden!
Im schlimmsten Fall gehts vor Gericht (weil die Kräfte denken, man will unberechtigter Weise Blaulicht nutzen; warum sonst sollte es auf der Ablage stehen?) und dann entscheidet der Richter.
Wer eine juristische Frage abschließend beantwortet haben will, ist HIER definitiv falsch! Der ist aber auch in div. anderen Foren falsch. Eine Rechtsberatung darf nur ein zugelassener Anwalt durchführen!!!!
Moldi
PS: Die gleich Frage wurde bereits mehrfach in der Newsgroup de.etc.notfallrettung und im RKL-Forum forum.rkl-shop.de gestellt und "konnte" nirgendwo anschließend beantwortet werden, eben aus dem rechtlichen Aspekt...