habs gleich mal aktualisiert.
Felix
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habs gleich mal aktualisiert.
Felix
Quelle:Zitat:
Führungsfahrzeuge und Einsatzleitwagen:
10 Einsatzleitwagen ELW 1*), Zugtrupp
11 Mehrzweckfahrzeug MZF
12 Einsatzleitwagen ELW 2*), Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung
UG-ÖEL, Führungskraftwagen FüKW
13 Einsatzleitwagen ELW 3*)
14 Mannschaftswagen
15 Luftbeobachter (nur „Florian” oder „Kater”)
16 Funkkraftwagen
17 Fernsprechkraftwagen
18 Sonstige Funkanlagen (auch tragbare, soweit keine funktionsbezogene
Kennzahlen anwendbar sind)
19 Örtliche Einsatzleitung ÖEL (wird von der KEL bei Bedarf unabhängig
vom Fahrzeug eingesetzt)
*) Aufgrund der Neufassung der DIN 14 507 werden die Funkrufnamen-Kennzahlen für Einsatzleitfahrzeuge anders zugeordnet:
10 Kommandowagen KdoW
12 Einsatzleitwagen ELW 1
13 Einsatzleitwagen ELW 2
Diese Regelung ist vorbehaltlich einer noch anstehenden Änderung des IMS zu beachten
Sonderdruck: Funkrufnamen für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(BOS) in Bayern - außer Polizei und Zoll
Mal noch ein Unterschied zwischen KdoW und ELW:
Im ELW darf man ein Radio haben, KdoW nicht...
ansonsten alles wie oben
Woher nimmst Du diese Aussage? Ich darf m.W. in jedem Fahrzeug ein Radio haben, wieso auch nicht? Welche Grundlage soll mir das verbieten?Zitat:
Im ELW darf man ein Radio haben, KdoW nicht...
Eine Voraussetzung sollte natürlich gegeben sein: Die Radios sind bei der GEZ angemeldet!
Also ich bin auch aus dem Allgäu. Wir haben ein MzF und das ist das 11/1. Unsere Nachtbarwehr hat ein Elw, das 10/1.
Warum das bei dir, Florian Kommen, anderst ist weis ich net...
10 Einsatzleitwagen, ELW1, Zugtrupp
11 Mehrzweckfahrzeuge, MZF
12 Einsatzleitwagen, ELW2, UG-ÖEL, FüKW
13 Einsatzleitwagen, ELW3
14 Mannschaftswagen, MTW
Es gab mal im Feuerwehrmagazin eine Rubrik "Feuerwehr von A-Z" oder so ähnlich, auf jeden Fall im Heft 7/95 Seite 84Zitat:
Original geschrieben von Quietschphone
Woher nimmst Du diese Aussage? Ich darf m.W. in jedem Fahrzeug ein Radio haben, wieso auch nicht? Welche Grundlage soll mir das verbieten?
Eine Voraussetzung sollte natürlich gegeben sein: Die Radios sind bei der GEZ angemeldet!
ELW = Einsatzleitwagen
KdoW = Kommandowagen, ELW ohne Radio, Kassettenabspielgerät und Dachlautsprecher.
Alles klar ??? Ich denke mal, dass sich da nich soviel geändert haben wird.
Und man darf definitiv nicht in jedes BOS-Fahrzeug ein Radio einbauen.
Da gibt es Bestimmungen für. Leider kenn ich mich mit Gesetzen nich so aus... Ich versuch mal mich schlau zu machen, oder vielleicht weiß ja hier jemand darüber bescheid.
Hi,
da der Erstschreiber aus Hessen kommt und die vorschriften landesspezifisch sind, hier mal die hessischen Richtlinien zu den ELW's:
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Einsatzleitfahrzeuge nach DIN 14507
DIN 14507 »Einsatzleitfahrzeuge» besteht aus:
. Teil 1: Allgemeine Anforderungen
. Teil 2: Einsatzleitwagen – ELW 1
. Teil 3: Einsatzleitwagen – ELW 2
. Teil 5: Kommandowagen – KdoW
Einsatzleitfahrzeuge – DIN 14507-1
Einsatzleitfahrzeuge nach dieser Norm dienen
a) der Einsatzleitung zur Anfahrt sowie Erkundung von Einsatzstellen,
b) der Einsatzleitung als Hilfsmittel zur Führung von taktischen Einheiten
c) der Einsatzleitung als Hilfsmittel zum Führen von Verbänden mit
Führungsgehilfen ohne stabsmässige Führung,
d) der Einsatzleitung als Hilfsmittel zum Führen von Verbänden mit
Führungsgehilfen und stabsmässiger Führung,
e) der »Technischen Einsatzleitung» im Katastrophenfall als Führungsmittel.
Einsatzleitfahrzeuge ELW 1 nach DIN 14507-2 dienen vorwiegend für Zwecke nach a), b), c)
ELW 2 nach DIN 14507-3 dienen vorwiegend für Zwecke nach d), e)
KdoW nach DIN 14507-5 dienen vorwiegend für Zwecke nach a)
Der Einsatzleitwagen des Typs ELW 3 nach DIN 14507-4 wurde aufgrund der geringen Stückzahl gestrichen.
Allerdings ermöglichen die Festlegungen nach DIN 14507-3 eine Auslegung des ELW 2 in der Größe des ehemaligen ELW 3.
Fernmeldetechnische Ausrüstung
Vor der Inbetriebnahme muß der ELW 1 ausgestattet sein mit:
a) einem 4-m-Mobilfunkgerät FuG 8b-1 nach TR-BOS,
b) bedienbar vom Platz des Fahrzeugführers und vom Kommunikationsarbeitsplatz
b) zwei 2-m-Handfunkgeräte FuG 10 oder FuG 11 b nach TR-BOS mit Ladegerät und je einem Reserveakkumulator
Auf Wunsch des Bestellers:
- kann ein Mobiltelefon mit Außenantenne eingebaut werden,
- kann ein weiteres 4 m-Mobilfunkgerät FuG 8b-1 nach TR-BOS bedienbar
vom Kommunikationsarbeitsplatz eingebaut werden.
Der Ausschuss gibt folgende Empfehlung aus:
• kein Selbsteinbau;
• Einbau nur bei Fachfirmen
• . Die Aussenlautsprecheranlage, kombiniert mit der akustischen
Warneinrichtung nach DIN 14610 kann mit der Besprechungseinrichtung
Funk kombiniert werden, eine Übertragungsmöglichkeit
»Funk auf Aussenlautsprecher« ist nicht zulässig.
. Sämtliche Ladegeräte sind technisch so auszuführen, dass bei längerem Verbleib des zu ladenden Gerätes in der Halterung ein Überladen des Akkus verhindert wird.
. Handfunkgeräte des Typs FuG 11b sind standardmässig im Wenigkanalmodus
mit den hierfür in Hessen freigegebenen Kanälen zu betreiben.
. Die Ausrüstung des Fahrzeuges mit 2-m-Mobilfunkgeräten (FuG 9...),
Überleiteinrichtungen und Aktivhalterungen ist nicht zulässig.
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Gruß
Ebi