Hat jemand evtl. ne Quelle wo schriftlich festgehalten ist, was genau auf der rechtlichen Seite zu beachten ist? Wenn ich unserem Chef sowas vorschlage, dann wird das seine erste Frage sein...
Druckbare Version
Hat jemand evtl. ne Quelle wo schriftlich festgehalten ist, was genau auf der rechtlichen Seite zu beachten ist? Wenn ich unserem Chef sowas vorschlage, dann wird das seine erste Frage sein...
streng genommen mußt du jeden vorher fragen dessen worte du aufzeichnestZitat:
Original geschrieben von Jonas
Hat jemand evtl. ne Quelle wo schriftlich festgehalten ist, was genau auf der rechtlichen Seite zu beachten ist? Wenn ich unserem Chef sowas vorschlage, dann wird das seine erste Frage sein...
Denke ich nicht. Du darfst sie nur nicht zu einem anderen Zweck als dem Vorgesehenem verwenden. In diesem Falle also Einsatzgeschehen/Einsatzdokumentation.Zitat:
Original geschrieben von Alex22
streng genommen mußt du jeden vorher fragen dessen worte du aufzeichnest
Dein Gegenüber hat ins Funkgerät mit genau dieser Absicht gesprochen, um etwas für andere festzuhalten.
Hallo,
ich hab heute nochmal nachgefragt was alles aufgezeichnet wird. Und siehe da, ich bein eines bessern belehrt worden. Es wird ab unserer Alarmierung alles aufgezeichnet, bis unser Einsat vorüber ist.
Gruß STefan!
Hallo zusammen,
zitat:
--------------------------------------------------------------------------------
Original geschrieben von Alex22
streng genommen mußt du jeden vorher fragen dessen worte du aufzeichnest
--------------------------------------------------------------------------------
Richtig!!!
ABER!!!
Da du ja als ausgebildeter Feuerwehrmann/frau einen Funklehrgang besucht und erfolgreich abgeschlossen hast (ohne den man rein rechtlich gesehen das FUG nicht bedienen darf) und im anschluss die rechtliche Belehrung unterschrieben hast bist du auch darüber informiert worden das sämtliche Gespräche im Funkverkehrskreis der jeweiligen Frequenz zur Einsatzdokumentation und Beweislast aufgezeichnet werden!!!
Darüber hinaus darf und kann JEDE Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ) die entsprechende Funksprüche auf dem jeweiligen zugewiesenen Frequenz aufzeichenen die über den Äther kommen.
Wir zeichnen bei uns Bspw. alle Funksprüche auf die auf dem Feuerwehr-Frequenz gesendet werden incl. Alarmierungen usw und brennen die einmal monatlich auf CD. Diese werden dann archiviert.
Gruß
Andreas
Mit dem Archivieren wäre ich _sehr_ vorsichtig!
Die Aufzeichnung der Funkgespräche ist nur zur Durchführung des Einsatzes gestattet. Spätestens 3 Monate nach Beendigung des Einsatzes gibt es keine rechtliche Grundlage mehr zur Speicherung der Daten.
MfG
Frank
Ja laut Telekommunikationsgesetzt der BRD
Aber!!!
Die Aufzeichnungssache kann individuell im LBKG geregelt werden.
IMHO heißt das das es je nach Bundesland unterschiede gibt!
Suche mir die Sachen mal raus und werde es dann noch mal posten
Gruß
Andreas
das Fumkgerät mit dem PC verbinden hmm muss das ein besonders FUG sein oder geht das mit jedem FUG 4m von Bosch. kann mir wer sagen wo ich so eine Kabel herbekomme.
Mfg Andreas
Wieso werden von einzelnen Feuerwehren Funkgespräche aufgezeichnet? Normalerweise werden in jeder Leitstelle alle Funkspräche auf eine Langzeitdokumentationsanlage aufgezeichnet und das "Band" eine gewisse Zeit aufbewahrt. Diese Aufzeichnung ist auch "gerichtsfest". Und auch jede Feuerwehr kann darauf zurückgreifen.
Dieses reicht doch für alle erdenklichen Fälle aus!
Funkgespräche sollen nur für dienstliche Zwecke und nur dann, wenn es unbedingt nötig ist, aufgezeichnet werden. Es ist bestimmt nicht nötig, dass dieses nochmal in den verschiedenen Feuerwehren geschieht und für eine Einsatzdokumentation ist dieses auch nicht erforderlich.
Denkbar wäre allerdings, den 2m-Kanal aufzuzeichnen, da dieses oftmals in der Leitstelle nicht möglich ist (HF-Versorgung im Simplex-Betrieb).
Tja... leider haben wir für die Feuerwehr keine Leitstelle. Wir werden von der Polizei alarmiert. Wir sind Stützpunktwehr mit FEZ (NaSt.) drum wird bei uns aufgezeichnet.
Gruß Stefan!
Hallo,
also in unserem Lkr. gibt es keine eigene Leitstelle, wir werden über die Polizei alarmiert und diese dokumentiert den gesamten Funkverkehr.
Aber wir haben auch noch 5 Nachalarmierungsstellen. Jede davon zeichnet unabhängig den kompletten Funkverkehr mit (365 Tage, 24 Stunden) mit folgendem Hintergrund:
Jede NAZ ist in der Lage, eine komplette Alarmierung für einen Dienstbezirk bzw. den gesamte Lkr. zu übernehmen.
D.h. bei Ausfall des Hauptrelais können diese NAZ´s unabhängig von der erstalarmierenden Stelle (Polizei) die Alarmierung für ihren Bereich übernehmen.
Sollte in diesem Fall aus irgendeinem Grund z.B. im Oberband gesendet werden, oder im Wechselsprechen, ist die Reichweite ja nur begrenzt. ==> Ein zentraler Mitschnitt aller Funkgespräche des Lkr. wäre nicht möglich. Gleiches gilt z.B. auch, wenn der Lkr. bei größeren Schadenslagen in zwei oder mehrere Funkkanäle aufgeteilt wird (so geschehen beim Jahrhundertorkan "Wiebke" 1990).
Gruß
Feuerwehringenieur