@Streuer:
Habe ja bereits erwähnt von wann bis wann die einzelnen Straßen offengehalten werden müssem.
Die Straßenmeisterein halten aus Kostengründen nur soviele Fahrzeuge vor wie im täglichen Dienstbetrieb benötigt werden. Im Winter werden dann meißtens LKW angemietet, die dann Schneeflug bzw. Streuer oder Nachläufer von der Straßenmeisterei angebaut haben. In meiner Gegend läuft das so ab das dann der Fahrer von der Firma ist, der Beifahrer dann ein Straßenwärter.
Es besteht in der Regel keine Rufbereitschaft im Winter, weil Rufbereitschaften bezahlt werden müssen. Rufbereitschaften werden in der Regel dann angeordnet wenn der DWD entsprechendes Wetter vorraussagt.
Es gibt zwar Bereitschaftspläne wo drinn steht wann welcher Straßenwärter Bereitschaft hätte, diese Bereitschaft muß aber extra angeordnet werden.
Um 3 Uhr fährt dann in der Regel die Streckenkontrolle raus und fährt dann die Straßen im zuständigkeitsbereich ab. Dieser Streckenwart entscheidet dann ob die Rufbereitschaft geweckt wird und erforderlich ist Tätig zu werden. Gegen 4 Uhr Uhr werden dann die Leute aus dem Bett geklingelt von der Streckenkontrolle und nach einer kurzen Lagebesprechung gehts dann los zum Streuen bzw. Räumen.
Sollte keine Rufbereitschaft angeordnet sein, aber sich die Wettersituation ändern dann würden ebenfalls die Straßenwärter geweckt werden, aber es kann dann natürlich zu verzögerungen kommen.
Unterschied zur Rufbereitschaft und keine Rufbereitschaft.
Wenn Rufbereitschaft angeordnet ist, bekommen die Straßenwärter Geld für die Bereitschaftszeit, auch wenn die nicht raus müssen, müssen aber erreichbar sein für den Arbeitgeber. Ist keine Rufbereitschaft angeordet gibt es kein Geld, ausser die werden rausgetrommelt, müssen aber nicht erreichbar sein. Sprich der Straßenwärter könnte die Nacht bei seiner Freundin verbringen und das Handy aus sein und ist nicht erreichbar.
Ein gelernter Straßenwärter.
Blinky