Zitat:
Original geschrieben von Basti
In unserer Satzung steht, das neu aufgenommene Mitglieder nicht älter als 50 Jahre sein sollten.
Betonung liegt dabei auf "sollten", da dieses in unserer Satzung lediglich als empfehlung drin steht.
Interessant dabei: Sie liegt vom Alter her über der Empfehlung der Satzung. "Angeblich" ist sie zu alt um noch einen Grundlehrgang machen zu können. Sie ist jetzt seit einem Jahr in unserer Wehr und wurde bei der letzten Jahreshauptversammlung doch auch noch gleich zur stellv. Sicherheitsbeauftragten gewählt...
Solange sie ein aktives Mitglied der Wehr ist, kein Problem.