Hallo,
ich kann Carsten zu diesem ausführlichen Beitrag nur zustimmen.
Genau so sieht es aus, auch wenn einige es nicht wahrhaben wollen.
mfg Ebi
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Hallo,
ich kann Carsten zu diesem ausführlichen Beitrag nur zustimmen.
Genau so sieht es aus, auch wenn einige es nicht wahrhaben wollen.
mfg Ebi
Hallo,
vielleicht mal ein Link zur VSA http://www.bmi.bund.de/cln_011/nn_12...onFile.pdf/VSA , die alle Regelungen zu verschlussachen enthält.
Meiner bescheidenen Meinung nach sind auch Vs-NfD-Dokumente entsprechend zu kennzeichen. Was aber nichts dran ändert, das betriebliche Unterlagen, auch ohne VS-Einstufung, der allgemeinen Verschwiegenheitspflicht unterfallen - das liegt im allgemeinen im Interesse das AG und ist mithin in Tarif- und Arbeitsverträgen geregelt und darüber hinaus eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Bei Interesse gerne auch Auszüge aus dem Individualarbeitsrecht...
Gruß, otti
Mein Favorit in dieser Hinsicht:Zitat:
Original geschrieben von MatthiasO
Meiner bescheidenen Meinung nach sind auch Vs-NfD-Dokumente entsprechend zu kennzeichen. Was aber nichts dran ändert, das betriebliche Unterlagen, auch ohne VS-Einstufung, der allgemeinen Verschwiegenheitspflicht unterfallen -
http://www.feuerwehr-eppelborn.de/fu...load/dv810.pdf
Das gilt allerdings nur für den Inhalt, nicht für die Quelle.
Das Dokument an sich wird auf 'zig Webseiten zum Download angeboten.
Der relevante Passus ist idealerweise in Signalfarbe gehalten und taucht beim Öffnen des Dokuments auch passend in Augenhöhe auf;-)
Spitzenreiter war jedoch ein "VS-NfD"-Dokument über die neue Kanalverteilung im 2m-Band für die Feuerwehren eines gewissen Bundeslandes. Veröffentlicht auf der Homepage der LFS dieses gewissen Bundeslandes. Allerdings nur 2 Tage lang, dann ist es wohl jemandem wie Schuppen von den Haaren gefallen;-)
MfG
Frank
Der ist wirklich gut!!!
Da hat ja wohl jemand den Begriff Verschlussache und Urheberrecht durcheinandergebracht ;-)
Wenn auch fast alles was mit unserem Funkbetrieb zusammenhäng VS-NFD ist, so ist es die DV810 sicher nicht.
( Ich habe jetzt auch extra nochmal in mein Dienstliches Exemplar geschaut, dort steht natürlich auch nur der obligatorische vermerk: Nachdruck nur mit Genehmigung des Herrausgebers.)
Mit den Karten ist ja ein starkes Stück, aber ich habe solche Karten auch schön öfter mal im Netz gefunden...Die sind ja so schön Bunt!
Manchmal ist die Dummheit einiger Leute schon zum Schreien!
Gruß
Carsten
Also ich spreche hier mal nur von Bayern und da speziell vom RD.
Zur Diskusion stand ja unter anderem, ob FMS Listen mit Rufname und Kennung ggf. noch Wachstandorten einer Vertraulichkeitsstufe unterliegen.
Man könnte annehmen, dass dem nicht so ist, denn die Grundlagen zur Erstellung einer solchen Liste kann sich jeder beschaffen - ohne dienstliche Unterlagen und ohne illegal den Funk mitzuhören bzw mittels PC auszuwerten.
Grundlage 1. Der Aufbau der FMS-Kennung
Die Anweisungen und Ausführungen zum FMS incl. des Aufbaues der Kennung kann jeder beim Innenministerium Bayern von der Homepage laden - unter dem Bereich RD.
Der Aufbau der Kennung ist somit klar.
BOS/Land/OK/Fahrzeugart und lfd.Nr.
Grundlage 2. Füllen der Kennung mit den speziellen Daten.
Die BOS ist mit großen Aufklebern am Fahrzeug angebracht.
Land sollte wohl auch klar sein.
Der Ortskenner und die "Laufende Nummer" sind in der Regel an der Fahrzeugscheibe angebracht. In Bayern ist das nämlich der Funkrufname des Fahrzeuges.
Beispiel: xy/12 xy= Ortskenner / 12= Lfd.Nr.
Fehlt also noch die Fahrzeugart und die kann auch ein Laie erkennen. RTW, NEF und KTW haben halt ihre besondere Bauart.
Nicht zuletzt wird der Fahrzeugstandort kein Problem darstellen, da die Wachen ja nicht im Sperrgebiet liegen und jeder sehen kann, in welche "Garage" das fragliche Fahrzeug fährt.
Somit sind alle Daten zur Erstellung einer solchen Liste jedem frei zugänglich, kann da also von einer Vertraulichkeit der Daten die rede sein?
Wohl nicht... und das ganze ja beginnend an oberster Stelle beim IM.
Grüße
Frank
PS: Bin mal gespannt, wie die Diskussion weitergeht.
Listen, deren Inhalte ganz oder auch nur teilweise auf Informationen beruhen, die dem Privatmann nicht offiziell zugänglich sind, unterliegen grundsätzlich der "Geheimhaltung". Das läßt sich hier im Thread etwas weiter oben nachlesen und ist dort auch ganz fein erklärt.Zitat:
Original geschrieben von frank1000
Also ich spreche hier mal nur von Bayern und da speziell vom RD.
Zur Diskusion stand ja unter anderem, ob FMS Listen mit Rufname und Kennung ggf. noch Wachstandorten einer Vertraulichkeitsstufe unterliegen.
Man könnte annehmen, dass dem nicht so ist, denn die Grundlagen zur Erstellung einer solchen Liste kann sich jeder beschaffen - ohne dienstliche Unterlagen und ohne illegal den Funk mitzuhören bzw mittels PC auszuwerten.
Außerdem sollte es zu denken geben, wenn sogar Leitstellenmitarbeiter nach solchen Listen fragen. Es ist wohl doch so, daß es mit der einfachen Herleitung der gewünschten Daten rein über die IM-Vorgaben wohl nicht getan ist.
Solange Du von den reinen RD-Fahrzeugen sprichst, mag das stimmen. Aber schon die Liste der privaten RD-Anbieter ist nicht vollständig. Also fehlen Dir für die nicht aufgeführten Anbieter die Angaben zum ersten Teil der Kennung.Zitat:
Fehlt also noch die Fahrzeugart und die kann auch ein Laie erkennen. RTW, NEF und KTW haben halt ihre besondere Bauart.
Nicht zuletzt wird der Fahrzeugstandort kein Problem darstellen, da die Wachen ja nicht im Sperrgebiet liegen und jeder sehen kann, in welche "Garage" das fragliche Fahrzeug fährt.
Dann kommt da aber noch die große Schar an "Sonderfahrzeugen" für SEG, San-Bereitschaften, Verbandsärzte etc. pp., von denen Du als Ortsfremder garnicht weißt, ob es sie gibt und wenn ja, wie sie wirklich heißen und ob die Richtlinie für die FMS-Kennung auch 1:1 umgesetzt wurde. Da mußt Du dich schon lange auf die Lauer legen, um die Fahrzeuge alle mal in natura zu sehen.
Und mit etwas Pech hat keiner den Funkrufnamen draufgepappt ;-)
Du kannst ja auf (d)einer Homepage ein Tool anbieten, das einen bayrischen Funkrufnamen in die dazugehörige FMS-Kennung umrechnet.Zitat:
Somit sind alle Daten zur Erstellung einer solchen Liste jedem frei zugänglich, kann da also von einer Vertraulichkeit der Daten die rede sein?
Du wirst aber schnell merken, daß sich keiner dafür interessiert, weil zwischen "das müßte so sein" und "das ist so und so" dann doch noch ein Unterschied ist.
Abgesehen davon, daß Du für einige private Anbieter keine Daten hast.
Es ist der Betriebsleitung (=Innenminister(ium)) freigestellt, solche Angaben zu veröffentlichen.Zitat:
Wohl nicht... und das ganze ja beginnend an oberster Stelle beim IM.
Eine pauschale Erlaubnis zur Veröffentlichung solcher Daten durch untergeordnete Stellen oder gar Privatpersonen entsteht dadurch nicht.
Wenn die Geschäftsleitung halbjährlich einen Geschäftsbericht veröffentlicht, fliegt die Sekreträrin trotzdem raus, wenn sie betriebliche Unterlagen zum Geschäftsbericht an Dritte weitergibt.
MfG
Frank