Solltest dabei sagen, das nen Pass ist, der auf unseren Landkreis angepasst ist.
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Solltest dabei sagen, das nen Pass ist, der auf unseren Landkreis angepasst ist.
Ach so, das ist ein Pass, der auf den Kreis Lippe angepasst ist :P
ich bitte darum mit dem Begriff Atemschutzübungsstrecke vorsichtig zu hantieren ...
denn der Besuch einer Kriechstrecke ist nicht mehr vorgeschrieben ...
Es muß lediglich eine Belastungsübung durchgeführt werden mit verschieden Gerätschaften um auf eine Gesamtarbeit von 80 kj zu kommen.
Hi,
das ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden! Wenn nicht sogar Kreisverschieden...
Bei uns ist zum Beispiel ist esPflicht 1x pro Jahr durch die ATS-Strecke sowie mindestens 1 realer Einsatz mit Atemschutz oder eine Übung unter realititätsnahen Bedingungen.
Für AGT II (Gefahrgut) ist ebenfalls mindestens 1 realitätsnahe Übung erforderlich.
Gruß
-Z L-
Bei uns ist die Strecke auch pflicht. Ebenso, wie schon erwähnt wurde, ein EInsatz oder eine reale Übung.
Dafür ist die Strecke. Mind. einmal im Jahr eine Übung unter einsatzrealen Bedingungen.Zitat:
Original geschrieben von Dove
Bei uns ist die Strecke auch pflicht. Ebenso, wie schon erwähnt wurde, ein EInsatz oder eine reale Übung.
Ob die Atemschutzstrecke nun einsatzreal ist, sei mal dahingestellt. Aber die Verordnungen behaupten dieses.
ohne jetzt eine Diskussion hier lostreten zu wollen .. aber die Ausführungsbestimmungen reden von einer Din Atemschutzübungsanlage oder einer gleichwertigen Anlage ...
Also wenn man selbst was hat braucht man nicht mehr in Kriechstrecke ...
Wie das jede Feuerwehr macht ist natürlich ihnen selbst überlassen.
Umfang und Art der Wiederholungsübungen sind in der FwDV 7 geregelt, sind also mitnichten "Kreisverschieden".Zitat:
Original geschrieben von Zentrale Leitstelle
das ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden! Wenn nicht sogar Kreisverschieden...
Die FwDV 7 wird zwar vom jeweiligen Bundesland verbindlich in Kraft gesetzt, ist jedoch -bis auf kleine Abweichungen für IIRC Niedersachsen- bundeseinheitlich.
Für Atemschutzübungsanlagen gibt es IIRC weiterhin eine einschlägige Norm.