Asche auf mein Haupt! Ich hatte das interne Mitteilungsblatt der Johanniter in der Hand, in dem darauf hingewiesen wird, dassDieses bezieht sich allerdings auf Punkt 6 des Anhang 3Zitat:
Zitat von Johanniter-Express, 23.01.2008
also auf die Fahrzeuge des "Behindertenfahrdienst", den sog. "Patiententransfer" oder auch Dialysefahrten mit entsprechenden Patienten.Zitat:
Zitat von <b>Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes / Anhang 3 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
(zu § 2 Abs. 3)</b>
Das Sonder<b>Rechte</b> nicht das selbe sind wie Sonder<b>Signal</b> ist aber schon bekannt, oder? Ich hatte von Sonder<b>Signal</b> geschrieben, daher ist dieser Beitrag des Herrn Toppa leider "Aufsatzthema verfehlt! Setzen! Sechs!"