Hallo,
Also soweit ich weiß ist nicht das Fahrzeug entscheident, sondern die verlastete Ausrüstung. Ein Rüstwagen ist somit nicht zwingent vorgeschieben, falls Fahrzeuge mit vergleichbarer Ausrüstung vorhanden sind (z.B. HLF mit Hebekissen, Rüstsatz, usw.).
Viele Grüße,
Stefan