Fachkrankenpfleger beim Lehrgang RettSan anerkennen lassen
Moin moin,
da Ihr ja aus den unterschiedlichsten Gebieten in Deutschland kommt und auch viele von Euch Kontakt zu diversen Rettungsdienstschulen haben, wende ich mich nun mit einer Frage an Euch:
Gibt es irgendwo die Möglichkeit, sich eine Fachkrankenpflegeausbildung zum Anästhesie- und Intensivpfleger bei der Ausbildung zum Rettungssanitäter anrechnen zu lassen? Gemeint ist eine komplette oder auch teilweise Anerkennung der theoretischen Inhalte.
Über den Quereinstig zum RettAs weiss ich bereits Bescheid, habe aber im Moment weder Zeit noch Geld, das zu verwirklichen.
Vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen...
Gruß, Mr. Blaulicht
"Grundlehrgang" kann erlassen werden
Tach !!!
Für exam. Krankenpflegekräfte kann (zumindest hier in Niedersachsen) auf Antrag der 4-wöchige Rettungssanitäter-"Grundlehrgang" erlassen werden !!!
Bleibt noch RD- und Klinikpraktikum (Bescheinigung sollte als FKP kein Problem sein:) ) sowie Abschlußwoche inkl. Prüfung !!!
(Bitte keine Diskussion über Sinn oder Unsinn ! Das war nicht die Frage!)
Gruß
Bastel
RS bundesweit anerkannt ???
Mr. Blaulicht schreibt:
...ober der RS auch hier in BaWü anerkannt wird....
Die Ausbildung zum RS wird grundsätzlich bundesweit anerkannt !
Gruß
Bastel
Nix mit Präzedenzfall oder so !!!
Nix mit Präzedenzfall oder so !!!
Ich kenne mehrere "Fälle", bei denen einem solchen Antrag entsprochen wurde !!!
Und für die, die es nachlesen möchten:
Für Niedersachsen:
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter vom 07.12.1993 (APVO-RettSan):
http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...292229_L20.pdf
§4.3
Auf Antrag
1. ...
2. können Ausbildungsabschnitte nach Satz 1 Nrm. 1 bis 3 ganz oder teilweise erlassen werden, wenn nachgewiesen wird, daß vergleichbare Kenntnisse auf andere Weise erworben wurden.
Wenn in Niedersachsen so zur RS-Prüfung zugelassen wurde und diese bestanden wurde, ist damit der RS bundesweit "gültig" !!!!
Gruß
Bastel
Vorreiterrolle Niedersachsen
Tach !!!
brause schreibt:
...besonderes Interresse an einem qualitativ hochwertigen Rettungsdienst...
An Mr. Blaulicht:
brause meint damit bestimmt die historisch gewachsene Vorreiterrolle des Flächenlandes Niedersachsen (hier namentlich die Rettungsdienstschulen in Gosslar (DRK) und Roneneberg (JUH, jetzt in Hannover) ) als erste u.A. z.B. die endotracheale Intubation und das Legen von peripher venösen Zugängen in den praktischen Teil der staatlichen(!) Prüfung zum Rettungssanitäter zu integrieren und damit den Beteiligten größtmögliche Rechtssicherheit zu geben. (Und das lange bevor es dieses Unwort "Notkompetenz" gab)
Niedersachen brauch kein Interesse an einem qualitativ hochwertigen Rettungsdienst zu haben ...
Es hat schon immer einen qualitativ hochwertigen Rettungsdienst (!!!)
Im Gesetz verankerte Besetzung von RTW mit RA ist nicht gleich "qualitativ hochwertigen Rettungsdienst" !!!
Das wird von Laien und sog. Fachleuten oft verwechselt.
Gruß
Bastel