Zitat:
Original geschrieben von AkkonHaLand
Der DRK-Vertrag ist ein BUNDES-Vertrag! Daher für alle DRK-Landes- und Kreisverbände als MINDESTSTANDARD bindend! Die einzelnen Kreis- oder Landesverbände können nur Zusatz-Verträge abschließen, die MEHR Rechte (und evtl Geld) für den Arbeitnehmer gewähren!
Zu bekommen bei jeder Gewerkschaft!
Der DRK-Vertag ist übrigens Entscheidungsgrundlage aller Deutschen Arbeits-Gerichte bei Arbeitsprozessen im Rettungsdienst (Für ALLE Oragnisationen, da die keinen eigenen haben!)