Verwendung eines Fahrzeuges als MZF
Hallo,
wer kann mir Tips und Info's geben bezüglich einem Ausbau eines Feuerwehrfahrzeuges zum einem als Mannschaftstransportfahrzeug und als zweite Verwendung als ELW 1.
Also ein sogenanntes MZF. Der Typ des Fahrzeuges steht noch nicht genau fest, aber in der Größenordnung MB Sprinter, VW LT, usw.
Wer hat evtl. Erfahrung oder Info's für einen Ausbau als "Wechselfahrzeug bzw. MZF" ? Wie könnte man soetwas sinnvoll und vorallem einsatztauglich lösen ?
Also nochmal kurz zusammengefaßt:
1. Verwendung als MTF (mit Sitzbänken)
2. Verwendung als ELW 1 mit Funkarbeitsplatz (Klapptisch, etc.)
und dieses je nach Bedarf !
Vielen Dank für Eure Bemühungen.
mfg
Bayern als Norm???? :-)))
Ups.... ich hatte vergessen, daß Bayern in solchen Sachen dann doch wieder zu Deutschland gehören will.....
Nichtsdestotrotz: Ein MZW/MZF ist ein MATERIAL-Transporter unter 3,5 Tonnen mit Sitzgelegeheit für 1 Staffel OHNE ELW-Eigenschaften! (Außer evtl man meint, daß für einen ELW1 ein einzelnes 4m-FuG reicht..) Daher auch der Rufname xx/61 (ELW1-xx/60 für den ELW2 bzw ELW3)! MTW haben xx/62 bis xx/69!
Ich verweise mal auf DIN 14 507 Teil 1 bis 4!
Da kann nachgelesen werden, was in GANZ Deutschland vorgeschrieben ist!
Bevor jetzt wieder die Diskusssion aufbricht nach Aufbau der Rufnamen: Ich weiß, daß einige Kreise immernoch mit Wachen und Fzg1, Fzg2, Fzg3... arbeiten (Nach Modell 1/83/95673 für den 95673ten Retter einer Stadt 1, statt der DIN-Norm 29/41 für den Retter der WACHE 29)
Wusstet Ihr eigentlich, daß Bayern ein Teil des Norddeutschen Bundes ist und ALLE Schlösser in Bayern den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen gehören?
Schönen Gruß also an alle SÜDPREUSSEN!! ;-))