ich würde bei uns im Lankreis in den Sommerferien gerne ein Praktikum machen. Und das nämlich in der Rettungswache jetzt wollte ich fragen, ob ich mit 15 Jahren und ausbildung San A und B bei einem KTW mitfahren darf?? Oder darf man dies erst mit 16????
Gruß Simon
08.04.2003, 23:31
Bos-Funk15
Hallo,
bitte erkundige dich doch bei deinem "Vorgesetzten".
Bei uns ist das so geregelt, dass man mit entsprechenden
Vorkenntnissen auf dem KTW mitfahren darf.
Bei SAN A und SAN B sind diese gegeben.
Aber am Endeffekt liegt das am jeweiligen Leiter der Rettungswache ob er dich mitfahren lässt.
Aber normalerweile dürfte das funktionieren.
Gruß
Sebastian
11.04.2003, 12:59
Rhein-Sieg 17-11-01
ktw
also bei uns ist das so das du
ab 16 KTW mitfahren darfst.
ab 17 RTW mit einer angefangenen ausbildung RH,RSoder RA
gruß marcel
13.04.2003, 18:33
verwirrt
Hi,
da muss ich Marcel etwas wieder sprechen, bei uns darf man generall erst ab 18 KTW/RTW fahren... Das ist aus Versicherungtechnichengründen halt so.
Außer Schulpraktikum, da gibts irgendwie eine Sonderregelung, weil man da über die Schule versichert ist.