Betten in Bereitschaft. Vorgaben durch BGV, UVV, etc?
Zurzeit sind wir dabei eine neue Unterkunft für unsere Bereitschaft zu bekommen. Hierbei haben wir auch einen Schlafraum mit den Masen 4x1,85m. Hierbei ist die Frage wie wir am besten da zwei Betten für den HvO-Dienst hineinbekommen. Hierbei ist auch die Frage ob "höher gelegene Betten" (wie zum Beispiel Doppelstockbetten) von den Verschiedenen Vorschriften, Versicherungen, etc benutzt werden dürfen.
Eine zweite Idee von uns ist folgende.
In ca. 1,8m Höhe wird der Raum um 15cm breiter. Vergrößert sich also auf 2,00m. Jetzt kam die Idee in dieser Höhe 2 Betten zu bauen. Jedoch müßte man bei einem Alarm erst die 1,8m über eine Leiter hinunter.
Ich persönliche finde diese zu Risikohaft.
Von daher würde ich gerne Wissen ob es für Ruheräume von Bereitschaft, RD, FW irgendwelche Vorschriften,Regelungen durch die BGG,BGV,UVV und wie sie alle heißen gibt.
Und bitte sagt nicht das dürft ihr nicht etc. Bitte nennt am besten auch eine Quelle wo ich das nachlesen kann.
MFG
Snipero
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Ich würde die Betten evtl. hintereinander stellen, je nachdem wo sich die Tür befindet.
(Siehe Zeichnung)
Was muss bzw. soll noch in den Raum? Die Betten in die Höhe zu legen, wäre mir auch zu Risikohaft. Dann lieber nebeneinander, hintereinander, wie auch immer...