Ich wollte nur wissen ob man den 4m Funk über Melder mithören darf.
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Ich wollte nur wissen ob man den 4m Funk über Melder mithören darf.
Nein, es ist bei Strafe verboten.Zitat:
Zitat von ffmk
das habe ich auch in der Wehr gesagt aber die meinten, dass es erlaubt sei wenn die fahrzeuge voll sind über die informationen des Funks mit privatwagen zum Einsatz nach zu kommen.
Es sei denn man hat die Erlaubniss dazu.
Entweder (vorzugsweise Schriftlich) vom Betreiber des Funverkehrskreises oder aufgrund eines Landeserlasses. Der betreffende Personenkreis ist aber EXTREM eingeschränkt und ausnahmslos unter den höheren Führungsdienstgraden angesiedelt.
Wenn jemand also so fragen muss :
JA - Es ist bei Strafe verboten.
Etwas umstritten ist es wie es aussieht wenn man ALarmiert wird UND die "Führung, ganz oben!" ausdrücklich gestattet hat nach einer Alarmierung auf der Anfahrt mitzuhören UND der Melder auch schon mit schaltbarer Mithörfunktion ausgehändigt wurde.
In so einem Fall dürfte der FA raus sein, aber die Frage ist aufgrund der Rechtmässigkeit oder nur aufgrund eines Verbotsirrtums.
Gruß
Carsten
Sind die Fahrzeuge voll, ist alles was darüber hinaus die Einsatzstelle anfährt erstmal verzichtbar und führt beinahe zwingend dazu, dass die oftmals chaotische Erstphase des Einsatzes bis zum Duschen danach anhält, um es mal so auszudrücken. Bösere, kürzere Version: Eine Führbarkeit ist mit solchen Zigeunereinheiten nicht gegeben.
Muss ich teilweise widersprechen:
- Wie ist es mit Staffelfahrzeugen wie TSF? Die sind zwar von der Besatzung her für eine Staffel, von der Beladung her für eine Gruppe ausgelegt. Sind die fehlenden Kräfte dann wirklich entbehrlich?
- Zigeunereinheiten nicht führbar: Jein! Das kommt auf die Führungskräfte an.
Unsere Verhaltensweisen lauten Wehrübergreifend:
- Je mehr Einsatzkräfte vor Ort, desto besser!
- Jede nachrückende Kraft meldet sich bei der für Ihre Einheit zuständigen Führungskraft (siehe Funktionsweste) als einsatzbereit, begibt sich dann in einen speziell gekennzeichneten Bereich ("Sammelplatz") und wartet auf weitere Befehle.
- Atemschutzgeräteträger rüsten sich aus, lassen die Maske aber eingepackt (Dann müssen die Masken nach dem Einsatz nicht erneut gereinigt werden, falls die Kraft nicht eingesetzt wurde) und begeben sich zum Sammelplatz.
Das hat sich bewährt, bisher kam es nie zu Problemen. Das ist alles eine Sache der Disziplin.
Ach, das hatten wir doch alles schon mal:
Im eigenen Ort können die nachkommen, da wird sich das auch nicht verhindern und nach außen verkaufen lassen. Als überörtliche Unterstützung wird das Fahrzeug als Einsatzmittel, d.h. Mannschaft und Gerät nachgefordert, da weiß der nachfordernde dass da nur eine Staffel drauf sitzt. Die kann er einplanen (Beschäftigung, Verpflegung...), den Rest eben nicht.
Wenn bei größeren Lagen 150 Mann gebraucht werden, aber plötzlich 200 anreisen, die nach X Stunden rummeckern, weil sie nirgendwo sinnvoll beschäftigt werden, weil die Würstchen nicht reichen..., dann soll das auf die Führungskraft ankommen? Klar, man kann ja bei Nachforderungen einfach mal davon ausgehen, dass XY Personen mehr kommen, und steht dann eben blöd da, wenn mit dem TSF doch nur 6 Leute kommen. Wie man's macht...
Das wären für mich keine Arbeitsgrundlagen, da würde ich nicht führend mitarbeiten wollen.
Und wenn dann der Privat-PKW auf der "Einsatzfahrt" verunglückt, oder die Kommune den Kostenbescheid wegen Unverhältnismäßigkeit an die Wand pinnen kann, ist "je mehr, desto besser" plötzlich wieder blöd...
@Überhose:
Ich weiß nicht, in welchem Ort Du lebst. (Das meine ich nicht polemisch oder böse, ich weiß es einfach nicht)
Bei uns "Auf dem Lande" haben wir vor allem ein Problem bei der Tagesverfügbarkeit, besonders im Hinblick auf die Tagespendler, die auf Sylt arbeiten.
Da kann es schon vorkommen, dass das Gruppenfahrzeug der einen Wehr nur mit 3 oder 4 Kameraden besetzt ist.
Wenn die andere Wehr dann entsprechend mehr verfügbare Kräfte hat, greift man gerne auf diese zu.
Das ist ein gegenseitiges "Geben und nehmen".
Das wurde auch mehrfach thematisiert, auch im Rahmen der Leistungsbewertungen "Roter Hahn" und diverser Einsatzübungen auf Amtsebene. Hier wurde explizit lobend hervorgehoben, wie gesittet und diszipliniert die nachrückenden Kräfte "anreisen".
Pauschalaussagen wie "Geht gar nicht", oder "Dann würde ich aber nicht mitmachen" halte ich für zumindest überdenkungswürdig. Sicher hast Du Recht, dass es schwieriger ist, hier den Überblick zu behalten.
Aber: Wenn alle diszipliniert mitmachen, hält sich das alles in einem erträglichen Rahmen.
Ich halte es für problematischer, wenn alle, die ein paar Minuten später am Gerätehaus eintreffen, den Wehr- oder Gruppenführer auf dem Handy anrufen und fragen: "werde ich gebraucht?".
Dann lieber einmal umsonst zur Einsatzstelle fahren.
Zur Würstchenproblematik:
Bei uns gilt, dass die Verpflegung nur für die am Einsatz aktiv Beteiligten Kräfte gedacht sind. Daran halten wir uns einfach und gut. Da gab es zwar am Anfang ein paar Diskussionen, aber inzwischen passt das. Man muss es den Leuten einfach nur anständig erklären, dann sehen sie es auch ein.
So sehe ich das auch! Unser LF-L ist nur mit 4 Mann losgefahren und brauchte so noch 5 Leute. Diese sind in 2 Privat PKW´s nachgerück und so war die Besatzung komplett.
Auf der Rückfahrt führen sie mit den Privat PKW´s zurück und so würde auch die Verpflegung passen. Zur Nachbesprechung waren dann alle wieder am Grätehaus.
Gruß vom Lande
ffmk
Hi,
ICh denke hier zeigt sich wieder einmal wie unterschiedlich die FW Landschaft in DL ist.
Und das man es einfach nicht über einen KAmm scheren kann.
Natürlich: Wenn es alles so ist wie es laufen sollte kann man Überhose nur REcht geben. Das Personal welches in Staffelfahrzeugen fehlt wird genauso wie zusätzliche Verstärkung mit MTW oder anderen -für den Personaltransport zweckentfremdeten- Dienstfahrzeugen nachgeführt. PrivatPKW haben dann nichts an der ES zu suchen.
Die Erstangreifer fahren raus sobald voll. Die "Personalzubringer" haben dann etwas zeit auf die noch ankommenden Kräfte zu warten. Sind die Zubringerfahrzeuge weg fährt man wieder nach HAuse.
ABER: Leider ist es immer noch REalität in FW Deutschtland das es WEhren gibt die Zwar ausrüstung und PErsonal grundsätzlich haben. Wo aber seit Jahren mindestens der MTW, wenn nicht gar mehr fehlt um das Personal zur ES zu bringen.
Jetzt kann man JAmmern und sagen das ist alles nicht schön und fährt nur mit Halber KRaft zum Einsatz und bringt nicht das mwas man könnte.
Oder aber man versucht das zu überbrücken, z.B. durch die "zigeunerfahrten"
Wichtig im letzteren Fall ist aber trotzdem das man auch weiterhin bemüht ist diesen Zustand abzustellen und bei der Politik Druck macht.
Ausserdem sollte jeder der bereit ist sein FZG für soetwas zu nutzen darauf bestehen das im Vorfeld abgeklärt ist was passiert wenn etwas auf der Anfahrt passiert, sein FzG an der EST schaden nimmt, oder auf der Rückfahrt der Innenraum durch Rückstände an der Einsatzkleidung kontaminiert wird.
Ausserdem muss ein Sinnvolles Konzept zum Ablauf vorliegen und auch der Mut vorhanden sein überzuähliges Personal direkt umzuschicken um da nicht 100 PErsonen zu viel an der ES zu haben und sich damit womöglich auch noch die Chance auf Ablösung durch eigene Kräfte zu nehmen. Sinnvoll währe es auch eine Möglichkeit zu haben nachrückenden PErsonen bereits am Gerätehaus mitzuteilen ob - und wieviele - NAchrücker benötigt werden. Z.b Kamerda der Ehrenabteilung der Neben dem Gerätehaus wohnt, beim Einsatz zum GH geht, Handykontakt zur ES hat und dort erst einmal verbleibt oder Zettel ans schwarze Brett hängt (Bsp: 5 Kameraden werden noch benötigt... Jeder NAchrücker streicht dann einen weg.)
Aber wie gesagt: Das MUSS Improvisation bleiben. Der Idealzustand sieht ganz anders aus.
Gruß
Carsten
Unser alter Elw wurde zum MTF umgebaut und hinterher durch einen neuen ELW esetzt.
Genau so läuft es auch an der Hauptwache. Dort wurde ein ELW (VWT4) Baujahr 1998 zum MTF umgebaut und ein neuer ELW kam. für den "neuen" MTF wurde ein nur 2 Jahre älteres noch intaktes weggegeben.
Ich würde sagen dass das Mithören über den Melder dann gestattet ist, wenn es der betreffenden Person zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich gestattet ist, den Funk mitzuhören.
Also grundsätzlich mal während des Dienstes/Einsatzes auf dem zugewiesenen Kanal. Möglicherweise kommt der Ton aus dem normalen FuG bei demjenigen ja nicht verständlich an (Motorgeräusch u.s.w), dann darf er m.W. den ihm zugewiesenen Kanal wohl mit einem Melder abhören.
Auf einem anderen Blatt steht, ober er einen dienstlich gelieferten Melder selbständig freischalten darf. Das köntne eine Sachbeschädigung darstellen oder auch einen Verstoß gegen eine Dienstvorschrift. Dieses Delikt hat aber m.E. auf die Berechtigung mitzuhören keine Auswirkung.
Dann weiß die restliche Gruppe aber hoffentlich bereits beim Ausrücken des TSA, wo sie hin muss, weil man sich nach Alarm am Feuerwehrhaus eingefunden hat und dann gemeinsam ausrückt (aber es sind ja üblicherweise nicht so große Ortschaften). Oder nimmt der erstbeste den TSA mit und schaut dann mal, wer noch so zur Einsatzstelle kommt?
Das ist irgendwie nicht so wirklich ein Argument für das Mithören des Funks über FME.
Bei überörtlichen Einsätzen des TSA gilt das hoffentlich noch mehr.
Vor allem, welcher TSA hat denn ein Funkgerät?