NON BOS -Seefunk/Binnenschifffahrt – Handfunkgeräte
Hallo,
ich habe schon viel „gegoogled“ und auch vieles zu diesem Thema gefunden, nur nicht das, was ich eigentlich wissen wollte. Ich habe 1996, mein: „Beschränkt gültiges UKW-Sprechfunkzeugnis“ für den See- und Binnenschifffahrtdienst erworben .
Mittlerweile hat sich in diesem Bereich VIELES an Verwaltungsvorschriften geändert...
Nun zu meiner Frage – Welche zulässige Sendeleistung gilt für UKW-Handsprechfunkgeräte im Seefunkbereich?
Ich lese oft „etwas“ in dem Bereich von 5 Watt!
Auf Kanal 15 und 17, also Funkverkehr an Bord, „sollte“ man die Sendeleistung auf 1Watt beschränken (was auch logisch ist)...
Lange Rede kurzer Sinn....
Dürfen HFG’s im See- und Binnenschifffahrtdienst überhaupt mit 5 Watt senden, wenn auch nicht gerade auf Kanal 15 und 17, auf denen einen automatische auf 1 Watt Sendeleistung erfolgen muss???
Mit freundlichen Grüßen
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Ich glaube, heute sind nur noch Funkgeräte zugelassen, welche dieses komische Signal ATIS heißt das glaube ich, eine Art Kennung, senden
Im Anhang ist ein PDF, da steht alles drinnen inkl. der Rufnummer und der Zuständigkeiten