Entschädigung bei bestellten Hilfeleistungen
Haben letzten durch zufall eine Entschädigungssatzung einer Feuerwehr gelesen.
Darin stand halt das übliche mit den Wehrleiter und so besonderes Funktionen aber was mir aufgefallen ist, ist das da auch drin steht das bei bestellten Hilfeleistungen eine Aufwandsentschädigung auf´s Kameradschaftskonto geht.
Jetzt würde ich gerne wissen was genau bestellte Hilfeleistung sein soll.
Also Absicherungen von festen oder sogar auch Hilfeleistungseinsätze?
Und ist das eine besondere regelung für diese eine Feuerwehr oder ist das bei fast allen Wehren so?