Sonderrechte auf dem Weg zum Feuerwehrhaus im Einsatzfall???
Hallo,
auf wikipedia.de habe ich folgendes gefunden:
(zitat):
Bei der Anfahrt mit dem privaten PKW dürfen die Feuerwehrangehörigen (in Deutschland) Sonderrechte nach §35 [11] StVO in Anspruch nehmen, jedoch erkennen andere Verkehrsteilnehmer nicht, dass es sich um eine Einsatzfahrt handelt. Verbände und Landesfeuerwehrschulen raten daher meist von der Inanspruchnahme dieser Rechte ab.[12]
In Deutschland kennzeichnen deshalb manche Feuerwehrleute ihren PKW mit einem Dachaufsetzer, wenn sie Sonderrechte in Anspruch nehmen. Aber auch hier wird die Anwendung der Sonderrechte differenziert betrachtet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Feuerwehr
kann mir jemand sagen, was die damit meinen?n Blaulicht darf sich wohl keiner aufs Dach setzen wenn er ins Gerätehaus fährt...aber was meinen die dann mit Sonderrechte?Gibt es die für freiwillige Feuerwehrleute in ihrem privat PKW überhaupt?soweit ich weiß nicht....oder bin ich verkehrt?
Gruß