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Moin,
der meint bestimme dies hier:
http://www.funkmagazin.de/25073.htm
Oh mann, da steht:
------zitat:
Mich würde aber mal interessieren was jetzt ist wenn man z.b.
in eine Polizei Konztolle kommt und der Scanner ist aus und
die Antenne ist ab...vielleicht sogar noch die Batterien raus.
Was ist dann?`?
Wie ist die Rechtslage dann??
---------
Lass es drauf an kommen, das wird dann ein cleverer Richter entscheiden, denn die Cops sind keine Richter.
e.
h3 h3 und für so dumme schertze musste dan geld bezahlen, bekommst bewährung u.s.w
ich würds net machen .. glücklich wird keiner die cops haben Arbeit und du musst Zahlen :-(
absolutes no GO !!!
.....tja wenn man Amateurfunker ist und neben den Afu Geräten noch zwei scaner im Auto hat, dann hat man immer eine Ausrede, so geschehen gestern bei mir.
Da konnten sogar die Special-cops der Schleierfahndung nichts sagen.
AfuLizenz muss natürlich im Auto sein.
War bei mir aber auch nur eine Kopie, Original ist immer zu Hause.....
73 de DL1MRM
Amateurfunker ? Du meinst wohl Funkamateur.
Aber ist auch egal, denn das Rufzeichen DL1MRM welches Du genannt hast ist garnicht vergeben.
Zumindest noch nicht am 08.01.2010 um 12:17 Uhr.
Wenn man diesen Schwachsinn liest ....
2 scan(n)er im Auto ?? Seit wann dürfen denn Funkamateure BOS Funk abhören ???
Offensichtlich hast du auch kein Ahnung, was eine Schleierfahndung ist *rofl*
DL1MRM ist gefakt.. den gibt es offiziell nicht
lass es lieber sein - Troll
nicht nur ich, auch Florian 40
das kann man ja ganz einfach hier nachsehen:
http://ans.bundesnetzagentur.de/Amat...ufzeichen.aspx
er ist auch schon mehrmals als DL1MRM @ xxxxx aufgetreten.. :-)
und zur Schleierfahndung gibt es auch hierwas:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schleierfahndung
e.
War mir beides bekannt...!
So, muss mich nun weiter um die Vorbereitungen zum Schneeschipp Wochenende kümmern...
So meine ich das sich das ganze Thema im zuge der Umstellung auf TETRA eh erledigt. Was ein Glück und dann ist RUHE.