Zitat von
nederrijner
Mal davon abgesehen, dass ich mich bedanken würde, wenn meine Kameraden bei meiner Hochzeit so einen Scheiß machen würden und das Ganze natürlich formal nicht zulässig ist:
Welchen Einfluss soll das Sicherheitsdatenblatt des Schaummittelkonzentrates haben bzw. welche Gefährdungen siehst Du?
Das Konzentrat ist mit Xi reizend eingestuft, in 33 facher Verdünnung (3% Zumischung) dürfte davon nicht mehr viel übrig bleiben, der Schaumteppich dürfte kaum so hoch sein, dass darin jemand ersticken kann. Die Wassergefährdung ist in der Verdünnung ebenfalls eher gering, wenn die geringe Menge dann noch mit reichlich Wasser weggespült und in die Kanalisation eingeleitet wird, passiert da rein gar nichts.
Wie gesagt: Ich will niemanden ermutigen, das zu machen und finde es auch echt unangebracht.