Führerschein auf Kosten der Kommune - Rückzahlungsklausel, Verpflichtungszeit...
Für gemeindlich finanzierte Führerscheine werden ja mancherorts besondere Vertragsbindungen (z.B. 10 Jahre) mit Rückzahlungsklauseln bei Unterschreiten dieser Verpflichtungszeit festgeschrieben.
Auch wenn nicht gleich 1:1 auf die Feuerwehrangehörigen übertragbar, gibt es doch inzwischen ein interessantes Gesetz des Bundesarbeitsgerichtes zu ähnlichen Fällen in Arbeitsverhältnissen, wo für Fortbildungen eine Bindungsdauer an den Arbeitgeber festgehalten wird. Das Gericht hat dabei eine Tabelle entwickelt, aus der sich die zulässige Bindungsdauer ergibt:- Fortbildung bis zu einem Monat: Bindung bis zu sechs Monaten
- Fortbildung bis zu zwei Monaten: Bindung bis zu einem Jahr
- Fortbildung von drei bis vier Monaten: Bindung bis zu zwei Jahren:
- Fortbildung von sechs bis zwölf Monaten: Bindung bis zu drei Jahren
- Fortbildung von über zwei Jahren: Bindung bis zu fünf Jahren
Bin gespannt, ob sich das irgendwann auch mal im FF-Bereich so widerspiegelt.
Info/Urteilstext: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7276.htm
http://www.komba.de/page.php?pid=628...at_id=&nid=227