DIN Helm Bestandsschutz Sachsen?
hallo...
die DIN helme dürfen ja meines wissens nicht mehr neu beschaft werden....
für die aktuellen gilt ja die zeit die in den helmen aufgedruckt ist +10 jahre...
also man darf sie im idealfalle 10 jahre verwenden.....
nun habe ich auch gelesen das die normalen DIN helme (sowohl metall als auch phenolharz (?)) nicht für den innenangriff zugelassen sind....
das ist doch ein widerspruch oder?
einerseits bestandsschutz und für den innenangriff verboten?
gibt es dazu ein offizielles papier von der unfallkasse sachen? ich habe keins gefunden....
bei uns ist nämlich das problem das wir noch einige neue helme dahaben und ja dann nie zu neuen helmen kommen weil immer auf den bestandsschutz gepocht wird.......allerding dürften wir ja dann auch nicht mehr in den innenangriff..
naja... also weiß jemand wo man was offizielles findet? (bzw wielange diese bestandschutzregelung noch gilt....nicht das man die in 50 jahren noch einsetzten kann weil man ja "noch neue da hat")
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Zitat:
Zitat von
bastelheini
nun habe ich auch gelesen das die normalen DIN helme (sowohl metall als auch phenolharz (?)) nicht für den innenangriff zugelassen sind....
einerseits bestandsschutz und für den innenangriff verboten?
Die DIN-Metallhelme haben Bestandsschutz - auch für Innenangriff, ältere Plastikhelme aus PF-SF sind nicht für den Innenangriff, dürfen aber in allen anderen Lagen verwendet werden, neuere Plastikhelme(verschiedene Materialien) sind wiederum für alles zugelassen - steht meistens auch auf nem Aufkleber am Helm(zum Beispiel im Bild). Soweit der deutschlandweite Stand bei Einsatzkopfbedeckungen.