So da ich den Thread des Kameraden akzeptiere mache ich meinen eigenen auf
so privates 4m Gerät kann ich mir gerade so vorstellen
eigene FME Schleife gibt es sogar im Saarland
nur den Gesetzestext mit dem Afu würde ich gerne lesen
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Da schreibt der Unwissende reinen Blödsinn.
Im übrigen ist die Feuerwehr als Einrichtung niemals die genehmigende Behörde für sowas. Kann sie auch gar nicht. Es wär grad so, als wäre die nächste KFZ-Werkstatt gleich die Zulassungsbehörde.
Wenn er seine Behauptungen mit Quellen belegen müsste, käme er bald in arge Erklärungsnöte. Er hat sich's halt einfach selbst erlaubt. Auch der Anlass (Hier: Übung, Ausbildung) spielt eine mehr als untergeordnete Rolle. Genau genommen gar keine.
Hierzulande nennt man sowas aber nicht Unwahrheit, sondern höchstens Stammtischgeschwätz.
Hallo,
da kann ich meinen Vorrednern nur zustimmen. Ein "privates" 4 Meter Gerät ist nichts ungewöhnliches (im Auto). Bei uns melden sich die Wehrführer immer als xx/01 auf Funk. Ein 2meter Amateufunk gerät ist völliger schwachsinn, da diese Geräte offiziell nur von 144-146 MHz arbeiten und der Betreiber einer Amateurfunkstation (in diesem Fall das Funkgerät) eine Genehmigung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst benötigt. Da kann nicht jeder hinz und kunz rumfunken wie er will. Zudem werden für die Teilnahme am BOS-Funk Getäte nach TR-BOS Zulassung benötigt, die Amateurfunkgeräte nun einmal nicht besitzen. Dies gilt soweit ich weis vom Melder bis hin zur Handquetsche.
Hi,
meinst du diesen?
http://funkmeldesystem.de/foren/show...5&postcount=58
http://funkmeldesystem.de/foren/show...6&postcount=59
Gruß
Carsten
So ein Unsinn ... in Bayern ist es nicht erlaubt ein privates 4m FUG zu betreiben.
Und ganz sicher erst Recht kein AFU.
Es gibt zwar die Möglichkeit ein HAND Fug für den Kommandant zu betreiben (im Einsatzfall), dafür is ja auch der Rufname 8/1, aber eine generelle Erlaubnis immer und überall ein FUG zu betreiben gibt es nicht.
Diese Möglichkeit gibts eigentlich in Ausnahmefällen ab KBM und ab KBI ist es die Regel.
Genauso siehts aus für das Betreiben einer Monitorfunktion beim FME.
Unser 1 und unser 2 (SBR/SBI) haben private Hand-Funkgeräte und zweiterer auch ein Fest-FuG im Privatfahrzeug, weil ziviles Einsatzfahrzeug :)
Aber zum Thema "fremdes Funkgerät" im BOS-Funk: Was will man denn hier noch mehr diskutieren, nachdem man Carsten's Beitrag an anderer Stelle gelesen hat?
Falls ich in der Gletscherspalte lieg und dank meines AFU-Gerätes die Bergwacht "direkt" gerufen habe, okay, aber wenn's darum geht, sich Geld zu sparen, weil man ja sein AFU-Gerät in der Feuerwehr verwenden kann, dann läuft irgendwas schief. Und kein TR-BOS-Funkgerät heißt eben auf deutsch "kein TR-BOS-Funkgerät".
Manchmal fragt man sich eh, was der "8/1" da jetzt auch noch auf 4m rumeiern muss...
Also, @akkonsaarland: Auch wenns ne bayerische Feuerwehr ist, es ist eben immer nur fast alles bei uns erlaubt :)
Auch bei uns in Bayern ist das Genehmigungsverfahren für Funkgeräte nicht gerade einfach. Momentan ist ein Kollege, der gerade die Bestellung zum OrgL erhalten hat dabei ein 4m HFG zu beantragen. Konnte mir mal den Papierkram anschauen, der notwendig ist um das allein schon einmal zu beantragen. Ich denke nicht das man hier dann einfach ein AFU FuG nehmen kann und dann passt das. Schon garnicht bei der Verwaltungswut in unserem Bayernlande.