Wenn ich etwas versteigere und einen Startpreis angebe. Bsp. 50 Euro.
Nun bietet jemand 60Euro und es gibt keinen weiteren Bieter zu Ende der Auktion mehr.
Wieviel muss nun der Bieter zahlen? Die 50 Euro Startpreis oder sein Gebot?
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Wenn ich etwas versteigere und einen Startpreis angebe. Bsp. 50 Euro.
Nun bietet jemand 60Euro und es gibt keinen weiteren Bieter zu Ende der Auktion mehr.
Wieviel muss nun der Bieter zahlen? Die 50 Euro Startpreis oder sein Gebot?
Ganz klar nur die 50€, siehe Ebay-Prinzip.
Mfg
Chris
Das sehe ich genau so wie ihr.
Habe hier max.40 Euro geboten
http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=37860
Startpreis waren 30Euro.
War der einzige Bieter, nun soll ich die 40 zahlen.
Antworten auf die Kontodaten habe ich nach 4-maligen nachfragen immer noch nicht erhalten.
Du hast 40 Euro geboten, also bist du der Höchstbietende.
Hättest du 30 Euro geboten, wärst du auch der Höchstbietende.
Also zehn Euro in den Sand gesetzt, aber nunja, das ist das Risiko bei Versteigerungen.
Wenn bei einer Auktion der Startpreis bei 100 Euro liegst und dein erstes Gebot lautet auf 1000 Euro, ist das ganz allein deine Entscheidung.
Naja... da wir hier kein Programm haben, welches automatisch bietet können wir ja kein e-bay-ähnliches Versteigerungssystem anwenden...
Also würde quasi versteigert nach "zuruf"...
Wie das bei den ganzen ausser-ebay auktionen nun auch so üblich ist...
"Das Mindestgebot sind 30 Euro, Wer bietet die 30 Euro?"
"Hier Ich"
"*Ich* ist Höchstbieter, wer bietet mehr?"
MfG Fabsi ;)
Das System ist nicht mit E-Bay zu vergleichen, eher mit dem der VEBEG:
Jeder gibt (zunächst verdeckt) genau ein Gebot ab, welches natürlich mindestens gleich dem Startgebot sein muss. Das höchste gewinnt.
Geht nur ein Gebot ein, gewinnt dieses. Das kann dann natürlich dazu führen, dass man weit über dem Startgebot bietet, wenn man davon ausgeht, dass noch viele andere mitbieten.
Ich würde es so beschreiben:
"Ich biete hier eine Ware X an. Wer will sie haben? Aber 50€ will ich mindestens haben!" Dies ist ein sog. "Invitatio ad offerendum" --> Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (in dem Fall des gewünschten Kaufpreises durch den Käufer)
Wer dann sagt "Ich biete dir 100€", der macht damit ein verbindliches Angebot nach §145 BGB
Wenn der Verkäufer dann sagt "OK! Ich verkaufe Dir die Ware X zu dem von dem Käufer genannten Preis, dann wird hierdurch der Kaufvertrag geschlossen, der die typischen Pflichten nach §433 BGB nach sich zieht. --> Der Käufer muss den Kaufbetrag (hier 100,00€) zahlen, der Verkäufer muss das Eigentum an der Ware im verabredetem Zustand verschaffen, der Verkäufer muss die tatsächliche Gewalt über die Ware übergeben, der Käufer muss das Eigentum und die tatsächliche Gewalt über die Ware übernehmen.
Kurzform: Wer hier sagt "Ich biete 100€" der muss auch 100€ zahlen!
OK, gut das dies geklärt ist.
Est ist also nun immer der gebotene Betrag bei den Kleinanzeigen zu zahlen.
Auch wenn ein Startpreis angegeben ist.
--> hier wird NICHT nach dem EBAY Prinzip gespielt.
EVTL mal in den Florenregeln ergänzen.
Wieso so pauschal?
Es besteht nunmal ein Unterschied zwischen:
- "Verkaufe ich für 30 Euro"
- "30 Euro VB"
- "Macht ein Angebot, auf dessen Ebene man verhandeln kann"
- "Schreibt eure Gebote in den Thread, das höchste am Stichtag gewinnt"
- "Schreibt mir eure Gebote verdeckt, das höchste gewinnt"
Das ist doch eigentlich eindeutig.Zitat:
Preis VB ( macht mir ein gebot, der Höchstbietende bekommt die Anlage )
Startpreis 30 Euro
Die Auktion läuft bis Sonntag 4.5.08 00.00 Uhr
Schön wärs!!! Aber da meldet sich keiner mehr, PNs werden ignoriert,...
Scheinbar wollte er einen höheren Gewinne ersteigern
Ich kümmere mich mal darum, ohne Gewähr auf Erfolg.