Frage zu Arbeitszeit/-schutzgesetz bei Aushilfen
Hallo Leute!
Auf einer benachbarten ASB Rettungswache werden seit mehreren Jahren 12-Stunden-Dienste durch die hauptamtlich Beschäftigen Rettungsdienstmitarbeiter geschoben.
Um zwischenzeitliche Engpässe auszugleichen werden Aushilfen und Studenten eingesetzt.
Die Studenten werden auch zu 24-Stunden-Dienste (Doppelschichten) eingesetzt, weil sie sich darauf berufen, dass das Arbeitszeit/-schutzgesetzt für sie nicht in dem Umfang gilt wie für die Hauptamtlichen.
Nun die Frage, kann man das Gleiche auch für Aushilfen, also nichthauptamtlich Beschäftigte anwenden und ihnen ebenfalls 24-Stunden-Dienste anbieten?
Wer kennt sich etwas mit der Gesetzgebung und der Problematik aus.
...und bitte keine Diskussion warum Aushilfen usw...!!!