Hallo...
in der Überschrift steht alles. Sind die zulässig, gibt es Ausnahmegenehmigungen o.ä.?
CU
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Hallo...
in der Überschrift steht alles. Sind die zulässig, gibt es Ausnahmegenehmigungen o.ä.?
CU
Kommt drauf an wo sie dann hinstrahlen sollen ... Nach vorne oder zur Seite?
Die Abstrahlrichtung wie Alex fragt, wär schon interessant zu wissen *g
Hier kannste auch mal rein gucken.
Seite 21 glaub ich wars
http://www.wfm-signaltechnik.de/down...ung/ch_359.pdf
Dazu kommt noch, ob die LED Blitzer für den Verwendungszweck abgenommen sind.
Hier ist noch etwas vom TÜV.
http://www.wfm-signaltechnik.de/down...ung/ch_359.pdf
Ab Seite 63
Das sollte dir evtl. die benötigten Infos geben.
greetings
tower
Hallo...
naja...die Kotflügel sind schon seitlich. Somit nach rechts und links ;-)
@tower911: leider finde ich die Seite 63 nicht??
CU
Sorry *gg*
An die Sondergenehmigungen/Ausnahmegenehmigungen denke ich nie .
http://www.smilietown.de/smilies/ver...wirrte_029.gif
Hauptsache die Versicherung würde im Falle eines Falles bezahlen, falls es zu einem Unfall käme, wo einer sagen würde-->das Blaulich hat mich geblendet. Da gibt es ja immer genug die etwas finden.
Also die Versicherung zahlt auch nur dann, wenn die Dinger zugelassen sind. Wenn sie nicht zugelassen sind, erlischt die Betriebserlaubniss des Fahrzeuges und somit zahlt auch nicht die Versicherung.
Bzw, die Versicherung zahlt zwar den Geschädigten, aber holt sich dann das Geld von dem Fahrzeughalter wieder.
Und in die in Eurem Fall gewünschten "Blauen Blinkleuchten mit Hauptstrahlrichtung zur Seite" stehen nicht in der StVZo, somit auch nicht zugelassen.
Gruß
Torsten
Naja eine eventuelle Vollkasko zahlt wie schon geschrieben gar nicht.
Eine Haftpflicht kann bis zu 5.000 € zurückfordern.
Zusätzlich bekommt der Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 20 €.
Woher hast du den den Quatsch mit den 20 Euro...
Die 20 Euro sind nur für den Missbrauch von Ordnungsgemäßen Installierten SoSi Anlagen in entsprechenden KFZ mit Genehmigung...
Die Folgen hier währe eine OWI Anzeige, da basierend auf §19 Abs. 2 Satz2 deine Betriebserlaubnis erlischt und damit ein Verstoss gegen §18 Abs 1 vorliegt!
50Euro und drei Punkte.
Das mit der Versicherung wird in den meisten Fällen stimmen, wobei die Rückforderung unter ganz schlechten Umständen auch höher ausfallen könnte. Ist aber unwahrscheinlich!
Gruß
Carsten
Weil die BE einfach nicht erlischt wegen einer unzulässigen Beleuchtungseinrichtung ...
Die StVZO wurde diesbezüglich schon lange geändert ...
Die BE erlischt nur:
§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
(2) 1Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. 2Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Satz 1 fällt schonmal flach.
Satz 2 greift hier auch nicht
und Satz 3??? Sorry, aber es ist ja wohl doch sehr unwahrscheinlich das ein Frontblitzer der zur Seite strahlt andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Änderungen, durch die eine Gefährdung zu erwarten ist, liegen vor, wenn durch den Ein- oder Anbau oder die andere Gestaltung von Teilen oder deren Kombination negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zu erwarten sind. Kann die Erwartung der Gefährdung nicht durch eine Teilegenehmigung oder ein Teilegutachten, ggf. in Verbindung mit einer Änderungsabnahme durch einen aaS oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation entkräftet werden, erlischt die Betriebserlaubnis des Fz.
Beispiel:
- Unbedenkliche Teile werden unsachgemäß angebaut
- Unsachgemäß gestalte Teile werden sachgemäß angebaut
- Änderungen haben Auswirkungen auf die Fahreigenschaften wie
-- Fahrverhalten
-- Lenkverhalten
-- Bremsverhalten
-- sichere Bedienbarkeit
-- Umrissgestaltung
-- Brandverhalten und Feuersicherheit
-- negative Beeinflussung der Betriebsfestigkeit von Teilen
Die so genannte Gefährdungsvariante. Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn durch die Änderung am Fahrzeug eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Die bloße Möglichkeit einer Gefährdung ist weitgehend, vielmehr muss eine Gefährdung (konkret) zu erwarten sein. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bei Erwartung einer Gefährdung stellt eine nicht näher präzisierte Formulierung dar, die im Einzelfall genau betrachtet und beurteilt werden muss. Konkrete Gefahr ist jede Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Verletzung der Schutzgüter (öffentliche Sicherheit und Ordnung) führt; Ein Einzelsachverhalt begründet Anhaltspunkte für einen Gefahreneintritt. Die konkrete Gefahr steht unmittelbar bevor oder ist bereits eingetreten.
Und somit greift "nur" dieser Tatbestand des Bkat
Und hier geht es nicht um die Benutzung von legalen SoSi sondern um alle nicht zugelassenen Beleuchtungseinrichtungen, wie beleuchtete Namensschilder, beleuchtete Dachaufsetzer, blinkende Christbäume etc.
349136 Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger *) und verstießen dabei
gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder
für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen **).
§ 49a Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.2 BKat
20,00 €
Den einzigen Sinn (außer cool ausehen) den ich darin sehen würde wäre zur Absicherung an der Einsatzstelle.
Und da müßte man es dann so verschalten, das sie nur bei Stehendem Fahrzeug, also Handbremse angezogen, funktionieren (Ähnlich wie bei den Gelben Heckabsicherungsleuchten an bei Feuerwehrfahrzeugen)
Gruß
Torsten
Hi,
leider tu ich mich grad bisserl schwer, die Quellen rauszufiltern, aber es gibt definitiv FW-Fzg. die LEDs seitwärts haben und das auch (ab Werk!) nutzen.
Ich hatte mal ein Vorführfzg. der Fa. Schlingmann gesehen (HLF; QuadraLine) welches am Heck oben LEDs seitwärts hatte. Ich denke, dass es zur alternativen Funktion einer Heck-RKL gedient hatte (also LEDs nach hinten und daran angebaut zur linken und rechten Seite jeweils noch ein LED-Segment).
Auch die FF Taufkirchen hat, m.E. auf ihren HLF in Höhe zwischen (Bei-)Fahrertür und Mannschaftkabine eine blaue LED-Leiste. Hatte mal ein Bild von dem Fzg. gesehen, das den Verdacht nahe legt (http://www.fftaufkirchen.de/include....9689a5c76c8a92). Vllt. ne Idee die Kameraden anzuschreiben und mit denen zu klären, wie es mit der Zulassung aussieht.
EDIT: auch dieses Fzg. hat am Heck LEDs die zur Seite wirken!
EDIT2: hab das Bild gefunden!