Hallo,
wollte mal wissen, ob und wo es Unterschiede bei der Gruppenführer-, bzw. Truppführerausbildung gibt. Kann ich die Lehrgänge vom THW auch im FF-Dienstbuch eintragen lassen?
Gruß
Jürgen
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Hallo,
wollte mal wissen, ob und wo es Unterschiede bei der Gruppenführer-, bzw. Truppführerausbildung gibt. Kann ich die Lehrgänge vom THW auch im FF-Dienstbuch eintragen lassen?
Gruß
Jürgen
Bei der Feuerwehr richten sich die Lehrgänge nach der FwDV2 (natürlich mit verschiedenen Ausprägungen in den Bundesländern...), eine gut gemachte Ausführung über die THW-Ausbildung findest du unter http://www.thw-gg.de/ausbildung.html. Eine Übertragung der von dir genannten Lehrgänge ist daher nicht denkbar. Aber ich kann mir vorstellen, dass, falls einer die Org (in welche Richtung auch immer) wechselt, die bisher genossene Ausbildung nicht unnütz werden wird.
Stimmt, bin in ner FF und mach nun Ersatzdienst beim THW.
Mein Funklehrgang, Atemschutz wurden direkt übernommen.
Ich weiß erhrlich gesagt nicht warum da des THW so ein Problem macht... Ich mach meinen Ersatzdienst in der UG - ÖEL und wir haben die klare Anweisung, dass wir bei Einsätzen bei denen sowohl die eigene Feuerwehr und die UG - ÖEL ararmiert sind immer für die Feuerwehr fahren sollen!
Sonst wär des auch etwas umständlich, da die Feuerwehrschleifen immer vor den Sonderschleifen kommen, also müsste man immer warten bis die Tonfolgen durch sind und sich dann erst auf die Socken richtung Feuerwehr machen. Und des kann ja durchaus mal dauern.
mfg
Das THW macht da keine Probleme. Das THW geht mit der Sache "Verpflichtung" nur viel ernsthafter um wie die meisten Feuerwehren, weil es an seine Freigestellten schlichtweg angemessene Erwartungen stellt. Wir können ja mal über die Feuerwehren reden, bei denen im KatS die Grundversorgung komplett flachfallen würde, da man keine Personalreserven hat.
Wer hat den bei euch die Herrschaft über die UG-ÖEL? Feuerwehr?
Als ob das ein Problem wäre...
Und umgekehrt natürlich auch... Bei beiden bist du verpflichtet, bei beiden in die Personalplanungen einbezogen. Es gibt Landesgesetze, die eine Mitgliedschaft in einer Org neben der Feuerwehr ablehnen. Und bei der großen Schneedachräumaktion in Bayern vor einiger Zeit hat ein THW- und FW-Angehöriger da recht ordentliche Probleme aus genau diesen Gründen bekommen.
Ja, so in der Richtung. Den Thread dazu gibt's hier noch, aber die Links zu den dazugehörigen Berichten führen inzwischen ins Leere.
Er war mit der Feuerwehr bereits im Räumeinsatz, als der Kat-Alarm ausgerufen wurde. Spätestens da hätte er zum THW, wo er sich im Rahmen der Freistellung verpflichtet hatte (obwohl auch seine FW entsprechende Stellen anbieten konnte...), wechseln müssen. Hat er aber nicht gemacht, und prompt wurde er dem Kreiswehrersatzamt gemeldet, die ihn daraufhin einziehen wollten.
Hier eine andere Seite darüber: http://www.feuerwehr-weblog.de/archi...nsatz_u_2.html
an das kann ich mich auch noch erinnern. Als aussenstehneder kann man sich aber auch nur an kopf fassen. Ob er jetzt in Schwarz oder Blau den schnee wegräumt. Aber man kennt ja nicht den ganze hintergrund. Vielleicht steckte noch mehr dahinter.
Aber sollte mal der Fall kommen, lass ich mich ablösen und fahr.
das ist bei uns auch nicht anders- da wo zuerst der piepser geht - da geht man hin - bei uns untersteht die UG-ÖEL dem Landratsamt und da hats noch nie was gegeben -
PS. wenn du mit der FF dort bist evtl. einfach bei gelegenheit ein 2. Rückenschild geben lassen dann kannst ja gegebenenfalls die Fakultät wechseln ;-)
Bei uns ist es folgendermaßen geregelt:
als Verpflichteter muss man zur UG, bei Alarm -> ganz klar!
Aber: sollte man (z.B. bei Unwetterlagen) bereits mit seiner Ortswehr unterwegs sein, so ist es ok, wenn man sich etwas später herauslöst, um dann zur UG zu kommen.
Da i.d.R genug Leute da sind, um das ELF zu besetzten, gab es noch nie Probleme. Ärger gibts nur, wenn man bei längeren Einsätzen auch nicht als Ablöse erscheint.