Hi!
Ich bin momentan nach der Suche nach einem Gesetzestext, welcher die Verwendung der 4m-Handfunkgeräte wie bsp. Motorola MX2013 (wenn ich die Zahl nicht verdreht habe), verbietet. Ich habe mal gehört, es sind nur für Kat-Schutzeinheiten tragbare 4m-Geräte erlaubt. Wo steht, dass die FW dies nicht darf?
Ich finde dazu nichts. In der TR-BOS könnte ich mir vorstellen, aber die Urfassung dieser ist nicht online !? Wenn mir da jemand helfen kann wäre ich sehr dankbar!
MFG Uwe.
25.11.2007, 15:09
Elk.Service
BOS Zulassung
Hallo,
die Zulassung stellt die Regulierungsbehörde aus. Dorthin kommt der Antrag über den Kreisbrandmeister oder die THW-Geschäftsstelle. Wenn die den Antrag bejaen, wird in der Regel die Zulassung erteilt.
Klaus
25.11.2007, 18:46
DJUwert
Der Anmeldeweg ist mir bekannt. Es geht nur darum, ob man ein 4m-Handfug zugelassen bzw. angemeldet bekommt. Das sollte man schon vor der BESCHAFFUNG klären. Sonst sitzt man auf dem Gerät und darfs nicht nutzen :-)
25.11.2007, 18:53
Quietschphone
Servus!
Dazu gibt Dir der zuständige Mitarbeiter Deines Landes-Innenministeriums bestimmt gerne vor der Beschaffung Auskunft. Denn dieser wird es später wohl auch genehmigen bzw. ablehnen.
Gruß
Alex
25.11.2007, 19:46
faboi
Also bei uns in BW rennen die Funkausbilder mit so einem Teil rum! Das ist recht amüsant, da diese Antenne logischerweise so riesig ist und die sich damit so toll vorkommen!
@DJUwert:
==> Daraus schließe ich das es, zu mindestens in BW, erlaubt ist. Jedoch kann ich dir leider auch keinen Gesetzestext anbieten!
25.11.2007, 20:43
bastelheini
hmm ich kenn auch keinen gesetzestext...aber bei un im LK ist es so geregelt das der kbm der einzige ist der ein 4m handfunkgerät betreiben darf...wurde uns beim funklehrgang erklärt....
25.11.2007, 20:45
Grisuchris
In Bayern steht oder stand dazu mal was in den Ausführungsbestimmungen zur BOS-Funkrichtlinie. Ich hab aber gerade nicht die Zeit das zu suchen, muss gleich weg.
26.11.2007, 09:06
xPatrickx
Die Feuerwehr hat die Erlaubnis auf der ihr zugeteilten Funkfrequenz Gespräche auszutauschen. Dazu gibt es Geräte. Die Bestimmungen für diese Geräte sind in der TR-BOS festgelegt.
Als Organisation selbst solltest man keine Probleme haben. Kaufen entsprechednen Rufnamen zuteilen und gut ists. Die erforderliche Genehmigung gilt , so meine ich, nur für Privatepersonen, die in ihrer Fnuktion ein FuG brauchen.
26.11.2007, 13:14
DJUwert
Danke soweit!
26.11.2007, 13:53
DLK23/12
In BaWü
werden quasi keine FUG13 oder ähnliches genehmigt. Ausnahmen sind nur KBM´s und ganz vereinzelt LNA´s