Rechtsfrage - tragbares Fug und Antennen
Moin Leute!
Da ich mich leider mit der Gesetzteslage nicht sonderlich gut auskenne frag ich euch ;)
Darf ich ein Funkgerät das (meines Wissens nach) als tragbares Gerät genehmigt wurde an eine Antenne die auf einem Fahrzeug montiert ist anschließen?
Grund:
Neuanschaffung eines Fahrzeuges (Kats) - ein Fug (8b) wird fest eingebaut - ein tragbares Fug liegt noch rum und soll sofern es nicht "draußen" gebraucht wird im Fahrzeug bleiben und dort auch genutzt werden.
Ist das so ohne weiteres möglich oder muss ich auf irgendwas achten?