Wie baue ich effizient eine kleine Relaistation auf um Hindernisse zu überwinden; z.B. bei Arbeiten in einer Schlucht?
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Wie baue ich effizient eine kleine Relaistation auf um Hindernisse zu überwinden; z.B. bei Arbeiten in einer Schlucht?
Ich vermute, du meinst für 2m-BOS? ;)
Hmm is ja egal ob 2m oder 4m :)
auf alle fälle braucht man ein relaifähiges fug und dann sollts kein großes problem mehr sein
Auf alle Fälle brauchst du erstmal eine Genehmigung, sonst wirds teuer....
Fug8c (4m) oder Fug9c (2m) Drehschalter auf RS1, Kanal einstellen und auf G O.
Alle Funkteilnehmer funken auf G U.
Und vor dem RS1-Betrieb einschalten auf GU stellen und schauen ob man ein anderes Relais auftastet, das wäre nämlich blöd.
Genehmigung ist kein Problem, LS gibt ihr ok dazu.
Ich weiss nicht wie das bei euch ist, aber hier muss soetwas glaube ich vom
Landesinnenministerium abgesegnet werden.
Gruss Flo
Auch im Notfall aus der Schlucht heraus???
aha quasi als notfallplan und vorher mal probieren
Servus!Zitat:
Zitat von Bergwacht9902
Was hat die Leitstelle mit der Errichtung und Genehmigung einer Relaisstation, die evtl. (v.a. im bergigen Gelände) einen großen Einzugsbereich, auch bezirks-, bundeslands- und länderübergreifend haben könnte, zu tun? Da wirst Du an der zuständigen Länderbehörde nicht vorbeikommen...
Gruß
Alex
Ist es wirklich so drastisch, dass das selbst für Übungszwecke genehmigt werden muss?
Wie siehts aus, wenn zur Funkübung die eigtl. Relaisstelle abgeschaltet wird und ein Fahrzeug das übernimmt (Alarmierungssicherheit etc. wäre gegeben), ist das dann auch verboten bzw. genehmigungspflichtig?
Nur als reine Info, ich hab nix vor!
Man kann doch in Absprache mit der Leitstelle auf gewissen Kanälen (die der Leitstelle zugewiesen sind) eine Relaisstelle aufbauen oder???
Bei größeren Einsatzlagen wird das durchaus angewendet...
Quietschphone hat es bereits gesagt.
Diese Regelung gilt z.B. in HE:
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Hinweise für Beschaffung und Betrieb von Endgeräten im nichtpolizeilichen BOS-Funk
Der Betrieb von relaisstellenfähigen Geräten und die Anschaltung von Relaisstellenzusätzen ist nur in ELW 2 gemäss gültiger DIN zulässig.
Der Betrieb als Relaisstelle bedarf in jedem Einzelfall der Zustimmung des Innenministeriums.
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Und das ist auch gut so, damit hier nicht jeder auf den BOS Frequenzen tun und lassen kann, was er möchte.
e.
Klar. Frau Hilton durfte ja auch ohne Führerschein fahren. Schließlich hat ja ihr Berater das genehmigt. Aber halt, wenn's schief geht dann müsstest Du ja Deine Leitstelle entlassen ...Zitat:
Zitat von Bergwacht9902
Die Aufsicht liegt beim StMI und dem hast DU es auch zu melden. Es ist nicht Aufgabe der Leitstelle das zu melden und schon gar nicht kann Sie Dir eine Genehmigung aussprechen. Das ist in By nichts anders wie in BaWü. Gilt also auch für Dich.
Erklär mir bitte, wo rein technisch der Unterschied ist zwischen:
Ich errichte eine Relaiststelle fest für Dauerbetrieb
und
Ich stör nur mal für ein paar Stunden die Nachbarfunkkreise, weil es ist ja nur ne Übung, die werden damit dann schon klar kommen.