Hallo
kann mir jemand eine Vorschrift bzw. Empfehlung sagen, in der steht das bei jeder Alarmierung der KBI / KBM mitzualarmieren ist.
Mich interessiert das speziell für Bayern.
Ich suche auch nur was schriftliches!!! Nicht wie es praktiziert wird.
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Hallo
kann mir jemand eine Vorschrift bzw. Empfehlung sagen, in der steht das bei jeder Alarmierung der KBI / KBM mitzualarmieren ist.
Mich interessiert das speziell für Bayern.
Ich suche auch nur was schriftliches!!! Nicht wie es praktiziert wird.
frage im allgemeinen
wer legt die aao in bayern fest?
ist das landesweit geregelt oder auf kreisebene?
Hallo
die AAO legen bisher die Kommandanten in Absprache mit dem KBM / KBI fest.
Mich interessiert jetzt ob irgendwo geschrieben steht, das wenn eine Feuerwehr alarmiert wird, der KBI/KBM sofort mitzualarmieren sind.
Also ich komm auch aus Bayern, bei uns im Landkreis ist es so geregelt:
Bei Alarmauslösung von der Polizei oder der NaSt geht zuerst die Inspektionsschleife/Informationsschleife raus die alle KBM's, KBI's und der KBR auf ihren Meldern haben, natürlich abschalbar. Dann folgt eine Pause oder ein Weckruf. Danach folgen die Schleifen der einzellnen Feuerwehren und danach kommen die Schleifen der zuständigen Inspektionsmitglieder.
Bei Alarmstufe 1 und 4 wird nur der zuständige KBM alarmiert, bei 2 und 5 der zuständige KBM und der zuständige KBI und bei 3, 6 und 7 wird auch noch der KBR mitalarmiert.
Ob des irgendwo gesetzlich vorgeschrieben ist weiß ich nicht. Aber sinnvoll ist es so wie es ist.
mfg
Hallo
genau das meine ich. Nur such ich da was geschriebenes.
Wo kommst du her aus Bayern?
hängt imo vom vom Kreisbrandkasper ab..Zitat:
Zitat von FireBengel
der sagt was er wissen will und was nicht
Ich komme auch aus Bayern, bei uns wird fast nach dem gleichen Prinzip verfahren.
Wenn die Polizei oder die Nast einen Alarm auslöst wird zuerst die Schleife der Landkreisführung also sprich KBR, KBI, KBM ausgelöst, dann ist eine kleine Pause so etwa 7 Sec und dann gehts weiter mit der eigentlichen Alarmierung der Feuerwehren.
Schriftlich dürfte da nix festgehalten sein, denn in einem Nachbarlandkreis alarmiert schon die ILS und da gibts sowas nicht.
Hallo B.H. :-)
Kommst du aus Fürth, Nürnberg oder Erlangen. ink. Landkreisen?
Gruß
Tom
Hallo
ursprünglich LAU, jetzt SR
Eine Stelle hierzu ist im BayFwG bzw. der Durchführungsverordnung zu finden:Zitat:
Zitat von FireBengel
"§12: KBR ...
... (2) 1Zur Erfüllung seiner Aufgaben nach Art. 19 Abs. 1 BayFwG hat der Kreisbrandrat insbesondere
...
3. an größeren Feuerwehreinsätzen im Landkreis teilzunehmen,
...
2In den Fällen der Nummern 2 und 3 kann sich der Kreisbrandrat auch durch die Kreisbrandinspektoren oder -meister vertreten lassen...."
Stellt sich wiederum die Frage, was ist ein großer Einsatz???
Also bei uns im Landkreis Coburg immer KBR, KBI, KBM
Das wenn in Lrs München so praktiziert werden würde,dann währe die Scheidungsrate bei den Goldfasanen ziemlich hoch ;-)Zitat:
Zitat von Skyfire 4S
Wenn man bedenkt dass manche KBM in ihrem Bereich mehrere Wehren haben die jeweils jährlich zwischen 500 und 1000 einsätze fahren
unsere Alarmierungsstruktur ist auch sehr "lustig":
KBR mit dem entsprechenden KBI und -M werden bereits ab Stufe 2(!) alarmiert.
Des wirklich dumme ist, dass bei einem Alarm einer nicht Sützpunktwehr (davon haben wir hier vier), zuerst die Sützpunktwehr, dann die NAST, Führungskader (KBR,-I,-M) alarmiert werden. Erst danach kommt die Ortswehr mit Sirene.
Ich gehe etz von einem Alarm >1 bzw. 4 aus.
Also wird die Ortswehr erst alarmiert, wenn andere bereits informiert sind...halte ich für unsinnig, da grade die Führungskräfte mehr Zeit haben.
Normalerweise sollte es so sein zuerst die Sirenen schleifen und dann die FME schleifen.Zitat:
Zitat von Bugs B©