Zitat:
"Das Recht, Funkaussendungen zu empfangen, die für die
Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis
bestimmt sind, sowie das Abhören und die Weitergabe
von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher
Emächtigung bleiben unberührt."
D.h., dass Du Funkaussendungen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind (also z.B. Rundfunk, Fernsehen), darfst Du hören. Dies gilt auch für Funkaussendungen, die auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung (also im Dienst(!!!), nicht privat zu Hause), gehört werden.