bislang hat Anton wohl die beste Erklärung gegeben...
Wie er schon sagte Die ersten 4 Stellen sind Bundeseinheitlich fest geregelt.
Die letzten 4 Ziffern, sind je nach Kreis / Leitstellenbereich verschieden.
-Es gibt Funkrufnamensysteme, die haben eh nur 4 Stellen, dann wird häufig der Funkrufname als FMS Kennung gewählt.
-Dann gibt es Bereiche in denen man die Kennung "umrechnen" kann, (je nach Ort anderer "Schlüssel")
-Auch gibt es Bereiche in denen die 4 Stelligen Ziffern des KFZ-Kennzeichens verwendet werden
-Die letzte mir bekannte Möglichkeit ist alles "sinnfrei" durchzunummerieren. Kein zusammenhang zwischen Fahrzeug+Kennung, das ist allerdings die aufwändigste "Lösung"
Wie es jetzt in deinem Speziellen Fall ist sollte Dir jemand aus deinem Kreis sagen können (der Rest dann bitte einfach NIX sagen)
oder besser:
Ein Funkfachwart -beauftragter, Gerätewart, Kommandant, Wehrführer, Chef und die Leitstelle kann Dir bestimmt sagen was zu tun ist. Zumindest wissen die WER es weiß.
Wenn es für dein Privates FuG ist, bitte vergess es wieder...
MfG
Andi
P.s: Es ist sofern das Geld vorhanden ist sehrwohl ein FMS-Hörer /Gerät an einer Feststation denkbar....denn einen Sprechwunsch kann man auch von so einem Gerät absetzen wollen.