Anspruchnahme Sonderrechte ohne Leitstellenanweisung
Moin moin,
folgende Situation: Ihr werdet auf dem RTW zu einem Patienten auf der Strasse alarmiert. Die Anfahrt erfolgt auf Anweisung der Leitstelle ohne Sonderrechte.
Die Strasse ist eine längere Strasse, die sich durch ein komplettes Wohngebiet zieht. Sie ist immer mal wieder durch eine Einbahnstrassenregelung unterbrochen.
Ihr fahrt also der Strasse entlang und seht den Patienten auch schon in einiger Entfernung auf der Strasse liegen. Um allerdings auf dem schnellsten Weg zu ihm zu gelangen, müsstet Ihr die letzten 20, 25 Meter gegen die vorgegebene Fahrtrichtung fahren.
Wie verhaltet Ihr Euch, und wie rechtfertigt Ihr Euer Verhalten?
Gruß, Mr. Blaulicht
Sind wir im Rettungsdienst oder nicht???
Hey Mr. Blaulicht!
Die Situation mit den Problem kenne ich nur zu gut!!!
In meinen Anerkennungspraktikum zum RA bin ich in einen Landkreis Rettung gefahren wo zu bestimmten Notfällen die Anfahrt ohne Sonder- und Wegerecht angeordnet wurde. So zum Beispiel: "Kreislaufdysregulation - Anfahrt Ohne!" <<-- Standart!!! Ich frage mich wie die Disponenten soetwas verantworten können und dann kommt man an und darf sich anhören "Och das hat ja lange gedauert..." (bei manchmal mehr als 15min Fahrtzeit!!!!). Das mit deinen Beispiel würde ich als Rechtfertigender Notstand deklarieren, denn das Opfer bzw. die Helfer die dabei sind werden sich ja auch denken "Was'n das für Hoschi???", also Leuchten (und Hupe) an und durch! Wir sind hier ja schließlich im Rettungsdienst und wollen Menschen helfen, da könnten die genauso gut nen KTW hinschicken!!! Die Situation gab es auch mal! VKU: RTW fährt auf Anweisung ohne und KTW mit Signal!!! :D :D :D es gibt halt manchmal Nasen!!!!
Naja, aber letztendlich sind sie uns ja weisungsbefugt! :( :( :(