Kommunaler Schadensausgleich?
Hallo,
ich hab da mal so ein paar Fragen.
Und zwar wie würde sich das mit dem komunalem Schadensausgleich verhalten, wenn ich z.B.:
A.) Auf der Anfahrt zur Wache nach Alarmierung einen Unfall baue, mit einem Fahrzeug in dessen Versicherung ich nicht als Fahrer eingetragen bin
B.) Ich mich bei einem Einsatz von jemanden, mit seinem eigenen PKW zur Wache fahren lasse und der einen Unfall baut
Könnte unter diesen Voraussetzungen ein kommunaller Schadensausgleich zu stande kommen. Bzw. ist überhaupt irgendeine Art von Versicheurngsschutz vorhanden?
Mich würde es speziel für Schleßwig-Holstein interessieren.
Danke
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@Anton:
Die Frage, die sich die meisten Kameraden der Wehr stellen werden, wenn sie deinen Beitrag hier lasen: Wer hat den eigentlich gewählt? Anhang 5539