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Zitat:
Falsch!Zitat:
Ortsbrandmeister Bodo Bargmann von der Auricher Wehr sagte am Dienstag, dass alle Feuerwehrleute angewiesen seien, sich bei Fahrten zu Feuerwehrhaus oder Einsatzort an die Straßenverkehrsordnung zu halten. Sonder- und Wegerechte gebe es für die Freiwilligen in ihren Privatwagen nicht. „Man hat keine eingebaute Vorfahrt“, sagt auch Erster Stadtrat Andreas Rieckhof, der auf einen genauen Bericht wartet.
Ostfriesische Nachrichten
Online-Ausgabe vom 21.11.2006; 22:00:00 Uhr
Wegerecht: Nein!
Sonderrecht: Ja!
Nur mal so am Rande...
Auch wenn sich hier wieder einige jetzt melden und meinen FW Leute hätten immer Sonderrechte, weil es so im Gesetz steht, Recht haben sie noch lange nicht. Recht wird vom Richter gesprochen und die sprechen meistens den FW Leuten die Sonderrechte ab!!!
Moin,
wird Zeit das sich die Rechtsprechung endlich mal einigt.
vor allem Feuerwehrangehörige, die das umsetzen ...
So ein Unsinn ...
Ist doch völlig idiotisch immer den Leuten die Sonderrechte abzusprechen.
Und diskutieren brauchen wir hier auch nicht mehr ...
Das Thema ist hundertfach durch.
Achtung jetzt kommt gleich: Schau mal ins Gesetz!
Schau mal ins Gesetz! ;-)
Deswegen hab ichs ja geschrieben... ;-)Zitat:
Zitat von überhose
Ich bin absolut DAFÜR, dass Mitglieder bei den BOS Sonderrechte auf der Fahrt zum Einsatzort/Wache Sonderrechte beanspruchen dürfen. Allerdings finde ich es nicht nachvollziehbar, dass z.B. Mitgliedern des DRK dies laut Gesetz NICHT eingeräumt wird. Feuerwehrleuten hingegen schon. Das sollte man schon einheitlich regeln.
So, ich komme gerade vom Schulungsabend. Treffenderweise hatten wir heute eine ausführliche Schulung durch die Polizei über die Themen "Rechte im Einsatz nach dem LBKG" und "Sonder- und Wegerechte".Zitat:
Zitat von überhose
Tja, das war sehr interessant. Dank der Diskussion hier konnte ich auch direkt genügend Fragen stellen.
Deswegen kann ich auch definitiv sagen, dass der Bürgermeister keinem Feuerwehrmann die Sonderrechte nehmen kann. Selbst wenn er sich auf den Kopf stellt nicht. Die Sonderrechte sind nunmal Bundesgesetz und die kann auch kein Bürgermeister oder sonstige vorgesetzte Person entziehen. Punkt!
Die Sonderrechte erlauben es sogar andere Verkehrsteilnehmer zu belästigen. Jedoch niemals zu gefährden!
Kurz gesagt: Alles was eine Ordnungswidrigkeit darstellt kann nicht geahndet werden.
Alles was eine Straftat darstellt hingegen schon! Dazu gehört auch im Gegensatz zu der vielverbreiteten Ansicht das Fahren im Vollrausch ZUM Gerätehaus. Da gibts kein Pardon!
Ebenso das Beispiel wenn man auf der Anfahrt z.B. einen Rückspiegel eines parkenden Autos beschädigt. Da ist nix mit Kennzeichen aufschreiben und sich nachher bei der Polizei oder beim Halter melden. Das würde dann trotz Einsatz zur Fahrerflucht zählen. Wenn man also fremdes Eigentum bei der Anfahrt zum Gerätehaus beschädigt, dann ist eure private Einsatzfahrt genau an dieser Stelle zu Ende.
Zusammengefasst: Dank der Sonderrechte hat man auf der Einsatzfahrz zum Gerätehaus mit dem privat PKW viele Privilegien. Es kann euch niemand etwas anhaben wenn ihr euch über die StVZO hinwegsetzt. Jedoch ist das nur so lange eine feine Sache wie nichts dabei passiert. Unfall = volle Verantwortung.
Deswegen kommt man nicht drumherum trotz Adrenalinschub mit einschaltetem Hirn zu fahren und Nutzen/Risiko für sich selbst abzuwägen.
Trotzdem möchte ich nochmal ganz klarstellen: Die Sonderrechte können dem Feuerwehrmann auf der Fahrt zum Gerätehaus von niemandem verboten werden!
Ich (seit 12 Jahren Feuerwehrmann) nehme diese Sonderrechte unter der oben beschriebener Nutzen/Krisko-Abwägung dankbar wahr.
Kleine Anmerkung: Wer sich über die StVZO hinwegsetzt, verliert seinen Versicherungsschutz. Du meinstest sicherlich die StVO.Zitat:
Zitat von ZickZack
Gruß, Mr. Blaulicht
Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Kleine Anmerkung: Wenn, dann wird man höchstens bis 5.000 € in Regress genommen. Den Haftpflichtersicherungsschutz selbst verliert man definitiv nicht, selbst mit 6 Promille im Blut.
Moin moin,
Doch: Wenn Du Dein Fahrzeug veränderst, greift Deine Versicherung nicht mehr! Die 6 Promille gehen auf die StVO, die STVZO regelt die Zulassung der Fahrzeuge!
Gruß, Mr. Blaulicht
Wenn Du das schaffst, dann ist Dein Auto auch nicht mehr Fahrbereit, da kannst Du getrost dort stehen bleiben und auf die Polizei warten ! :-)Zitat:
Zitat von ZickZack
Soweit so schön... hobby-juristerei macht ja unsagbar spass :D
Aber dann lasse er sich auch Belehren mein lieber überhose :)
DENN:
Sollte dies eine Kommune/Stadt usw. wirklich durchziehen, haben sie direkt 2 Vorteile:
1. Sollte eine FW-ler sich über die StVO "hinwegsetzen" so ist es seine eigene Schult (soweit so richtig, bei dem von dir Angesprochenen Beispiel)
2. Alarmiert wird: "Feuer Menschenleben in Gefahr - Höchste Eile für die Feuerwehr XY NICHT geboten"
Tja... und da liegt der Hase im Pfeffer begraben wies so schön heist.
UND nicht nur der Feuerwehrmann, diese "Aussage" des Trägers wirkt sich dann auch auf die Anfahrt von der Wache zur E-Stelle aus, dort dürfen dann ebenfalls KEINE Sonderrechte in gebrauch genommen werden.Zitat:
Zitat von überhose
Was uns letztendlich zu dem 2. Vorteil bringt: Der Träger kann die FW-Autos OHNE SoSi-Anlage bestellen, was wieder einiges an Geld spaart.
Einen Hacken hat die Sache doch (alles muss ja einen haben :D )
Da durch die von dir vorgeschlagene Aussage des Trägers der FW die Hilfsfristen nach den ganzen anderen Bundes und Landesgesetzen NICHT mehr eingehalten werden können, wird das ganze dann noch größere Probleme aufwirbeln als wenn einer mit 90 auf ner Landstraße wo 70 is geblitzt wird...
MfG Fabsi