ISt es möglich als Feuerwehrmann des BL A einen Lehrgang der FWS des BLs B oder C zu besuchen
wie verhält es sich mit der AKNZ?
welche Voraussetzungen gibt es dort?
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ISt es möglich als Feuerwehrmann des BL A einen Lehrgang der FWS des BLs B oder C zu besuchen
wie verhält es sich mit der AKNZ?
welche Voraussetzungen gibt es dort?
Auszug der FAQ für die FWS aus Bayern
Teilnahmevoraussetzungen
Häufig gestellte Fragen
Wichtige Hinweise für Lehrgangsteilnehmer
Übersicht der SFSR-Lehrgänge
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-Wer kann an den Lehrgängen teilnehmen?
Alle Feuerwehrdienstleistenden der bayerischen Feuerwehren.
Könntest Du bitte Deine Wörter ausschreiben, dann könnte man auch lesen was Du da meintest mit BLA der FWS BLS C und AKNZ ...!?!?!Zitat:
Zitat von hannibal
Ich glaube er wollte soviel sagen wie "Kann man als Feuerwehrmann des Bundeslandes A auch an die Feuerwehrschule des Bundeslandes B oder C kann".Zitat:
Zitat von Andreas 53/01
Gruß
firefighteropp
Hallo !
Sicher könnte man, wenn der Feuerwehrangehörige (SB) die kosten trägt.
Ich wüsste aber keinen vernünftigen Grund, warum das gemacht werden sollte !?
Moin moin,Zitat:
Zitat von Andreas 53/01
da fallen mir mehrere Gründe ein:
- Man wohnt im Grenzgebiet, und die "fremde" Schule ist näher.
- Man verbindet die Ausbildung mit einem Urlaub in einem anderen Bundesland
- Man möchte die Ausbildung mit Bekannten machen, die aber in einem anderen Bundesland wohnen
- Man steht kurz vor einem Umzug und möchte die Ausbildung bereits im neuen Bundesland machen
Man ist bereits umgezogen, war aber schon in der "alten" Schule angemeldet
- ...
Gruß, Mr. Blaulicht
Die eigene Schule bietet den Lehrgang nicht anZitat:
Zitat von Andreas 53/01
Man mag den Lehrer in der eigenen Schule nicht...
:-)
Also, wenn ich Umziehe oder ein Umzug bevor steht, hätte ich andere Gedanken oder Sorgen als irgendeinen Lehrgang, dann versuche auf "Teufel komm raus" diesen besuche ...
Aber gut, wenn einer möchte dann kann er das gerne tuen.
Wobei cih aber eher denke, das die Feuerwehrschulen bzw. das Bundesland nicht machen wird, weil Ziel ist es das möglichst alle Lehrgangsplätze belegt werden, bevor ich die Leute in ein anderes Bundesland schicke..!?
es geht um den Sachverhalt das die eine schule einen Lehrgang nicht anbietet
die Gestellung sollte aber über die Gemeinde erfolgen